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Grundsteuer andere Bundesländer (RLP) verschiedene Garagen

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    Grundsteuer andere Bundesländer (RLP) verschiedene Garagen

    Hallo zusammen, ich hoffe, die Frage wurde so nicht schon gestellt, ich habe sie zumindest nicht gefunden.

    Ich muss einem Verwandten bei der Grundsteuer helfen. Er besitzt eine Wohnung, in einem Haus mit einer Garage und hat sich zwei weitere Garagen gekauft.

    Es kam nun
    • ein Brief mit Aktenzeichen x auf welche Wohnung und ursprüngliche Garage aufgelistet sind
    • ein Brief mit Aktenzeichen y für eine Garage auf dem anderen Grundstück als die erste Garage

    Kann ich nun

    1. einfach nur bei Anzahl Garagen 3 eintragen und in den Bemerkungen die Flurstücke eintragen?

    oder

    2. für die eine Garage mit eigenem Aktenzeichen eine eigene Erklärung abgeben und die andere Garage bei der Wohnung mitführen?


    Was mache ich mit der Garage, für die ich kein Aktenzeichen erhalten habe?

    Vielen lieben Dank, falls mir jemand helfen kann, ich sitze da jetzt schon mehrere Tage drüber...
    (ich hab ein ähnliches Gebäude gefunden und die Situation im Anhang mal markiert)
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    #2
    Für die Garage(n), die bisher keiner Wohnnutzung zugeordnet sind, muss eine eigene Erklärung mit Angaben zum Sachwert

    eingereicht werden. Ob das jetzt 2 Garagen sind oder nur eine der später gekauften, sollte sich anhand der bisherigen Einheitswertbescheide

    klären lassen. Nur bei Garagen, die bereits der Wohnnutzung zugeordnet sind, darf die Zahl der Stellplätze auf Seite 5, Teilseite 2 von GW2

    eingetragen werden. Falls alle 3 Garagen der Wohnnutzung zuordenbar sind, macht es Sinn, die Zuordnung jetzt zu beantragen. Das macht man

    bei der/den Erklärung/en für die Garagen im Hauptvordruck (GW1) unter Ergänzende Angaben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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