Frage zu GW2 > Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen > Zeile 14 "Weitere Wohnräume"

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  • Tischler80
    Neuer Benutzer
    • 02.09.2022
    • 7

    #1

    Frage zu GW2 > Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen > Zeile 14 "Weitere Wohnräume"

    Hallo zusammen,

    Bundesland = NRW

    Ich hätte eine Frage zur Zeile 14.

    Anlage Grundstück GW2
    > Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert
    > 3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen
    > 14. Weitere Wohnräume, die nicht in Zeilen 11 bis 13 enthalten sind

    Wir haben ein Einfamilienhaus, das die folgenden Räume hat, die nicht den Wohnungsbegriff erfüllen:
    - Wäscheraum
    - Technikraum (Stromleitungen, Strom- und Gaszähler)
    - Heizungsraum

    Bei einem Einfamilienhaus müssen diese Flächen zur Wohnfläche hinzurechnen oder kann ich sie in Zeile 14 eintragen?

    Freundliche Grüße
    Tischler
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Bei einem Einfamilienhaus müssen diese Flächen zur Wohnfläche hinzurechnen oder kann ich sie in Zeile 14 eintragen?
    Diese Flächen sind überhaupt nicht einzutragen, die gehören nicht zur Wohnfläche. Die Zeile 14 ist im Übrigen für Wohnräume bestimmt,

    die nicht den Wohnungsbegriff erfüllen (z. B. Wohnräume in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Tischler80
      Neuer Benutzer
      • 02.09.2022
      • 7

      #3
      Danke für die Rückmeldung, sind diese Räume trotzdem nicht einzutragen, obwohl sie zu den Hausräumlichkeiten gehören (das Haus hat keinen Keller)?

      Freundliche Grüße
      Tischler
      Zuletzt geändert von Tischler80; 02.09.2022, 19:34.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Danke für die Rückmeldung, sind diese Räume trotzdem nicht einzutragen, obwohl sie zu den Hausräumlichkeiten gehören?
        Die gehören alle nicht zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung . Siehe § 2 Abs. 3 WoFlV: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Tischler80
          Neuer Benutzer
          • 02.09.2022
          • 7

          #5
          Besten Dank

          Kommentar

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