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Grundsteuererklärung / Grundsteuer B - bebauter Außenbereich - Baden-Württemberg

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    Grundsteuererklärung / Grundsteuer B - bebauter Außenbereich - Baden-Württemberg

    Hallo Forum,

    bei uns steht in den nächsten Tagen auch das Ausfüllen der Erklärung an. Unser Grundstück, das mit einem Haus bebaut ist, liegt nicht innerhalb einer Bodenrichtzone, sondern in einem von der zuständigen Gemeinde als „bebauter Außenbereich“ deklarierten Zone. In dieser gibt es drei verschiedene Bodenrichtwerte:

    1. Wohnbaufläche (Bodenrichtwert je m²: 100,00 €)
    2. Grünland (Bodenrichtwert je m²: 2,00 €)
    3. Forstwirtschaftliche Fläche (Bodenrichtwert je m²: 1,00 €).

    Das komplette Grundstück hat eine Fläche > 12000 m² (Auf dem Grundstück sind keine Teilflächen ausgewiesen) von der nur ein kleiner Anteil eine Wohnbebauung mit Garten aufweist. Bei dem überwiegendem Teil der Fläche handelt es sich um Grünland (Wiese).


    Hat hier jemand Erfahrung welche Fläche(n) anzugeben sind bzw. welcher Bodenrichtwert zur Anwendung kommt?

    Oder ist eventuell der Teil mit Wohnbebauung und Garten in der Grundsteuer B und die Fläche der Wiese in der Grundsteuer A anzugeben?

    Im BORIS (Grundsteuer A) ist das Grundstück wie folgt aufgeteilt:

    Flurstücksfläche [m²]: ca. 12000
    Summe bodengeschätzte Fläche [m²]: ca. 11500
    Grünland Fläche [m²]: 11500


    Die Differenz von 500 m² würde dann ja vermutlich die Fläche der Wohnbebauung darstellen?

    Falls hier tatsächlich die komplette Fläche mit von einem Hektar in Verbindung mit dem Bodenrichtwert der Wohnbaufläche zu Anwendung kommt, sehe ich ein Problem auf uns zukommen.

    #2
    Wird jetzt auch Grundsteuer´A gezahlt wird ? Gibt es bisher einen oder zwei Einheitswertbescheide ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      laut dem letzten Grundsteuerbescheid haben wir für das Grundstück sowohl Grundsteuer B wie auch Grundsteuer A bezahlt. Es liegen zwei Einheitswertbescheide vor.

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        #4
        Dann sind ja auch jetzt wieder 2 Erklärungen einzureichen, nämlich eine für die Land- und Forstwirtschaft mit der Anlage GW3

        und eine für den Hausanteil mit der Anlage GW2. Die 500 m² sind doch bei der Erklärung für das Haus über Zähler und Nenner

        in Zeile 11 von GW1 problemlos darstellbar. Der Zähler ist 500. der Nenner ist 12000. Wenn es so glatte Werte wären, könnte

        man Zähler und Nenner auch kürzen, das muss aber nicht sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charly24,

          vielen Dank für die Erläuterungen einen schönen Abend und eine gute Zeit.

          Gruß Fellnase

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