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Garagen aber Nutzung als Werkstatt/Hobbyraum

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    Garagen aber Nutzung als Werkstatt/Hobbyraum

    Hallo.
    ich hätte da eine Frage.
    Wir haben ein Zweifamilienhaus mit einer direkt angeschlossenen Garage am Haus (Nutzung Eigentümer).
    Weiter gibt es noch einen separaten Bau auf dem Grundstück mit quasi 3 Garagentoren drin. Diese werden aber nicht als Garage für Auto genutzt, sondern als Unterstellplatz für alten Traktor, Anhänger und als private Hobbywerkstatt. Sie gehört uns, also zur Hauptwohnung und nicht zur Mietwohnung.
    Muss ich nun eine Garage angeben oder 4 (weil man sie quasi leerräumen könnte und als Garage nutzen könnte)?
    Vielen Dank im voraus.

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Rheinland-Pfalz

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        #4
        Für jeden Garagenstellplatz wird eine Nettokaltmiete von 35,00 € monatlich veranschlagt. Das ist aber günstiger,

        als diese Flächen zu der jeweiligen Wohnfläche zu addieren, so wie das für Zweifamilienhäuser laut Anlage 39 BewG vorgesehen ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24,

          ich habe aber jetzt leider nix verstanden .
          Sorry, habe nicht sehr viel Ahnung von solcher Bürokratie
          Es geht um die Angabe der Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz.
          Mit meiner Frage meinte ich ob ich die Garagen, welche nicht als "Autogarage" benutzt und auch nicht als solche vermietet sind, dort überhaupt angeben müssen als Garagen-/Tiefgaragenplatz?
          (Zur Wohnflächenberechnung wird sie ja nicht mitgerechnet)
          Muss man nur die real als Garage genutzte Garage melden oder auch die, die zweckentfremded für Traktor, Holz, Werkstatt, Unterstellmöglichkeit genutzt werden?
          Besten Dank.

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            #6
            So ganz klar ist das nicht, dass Nutzflächen, die nicht unter Zubehörräume fallen, nicht angegeben werden müssen.

            Was unter Zubehörräume fällt, regelt die Wohnflächenverordnung. Ein Lager für Brennholz rechnet nach DIN 277

            nicht zur Nutzfläche.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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