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Grundsteuer: Zur wirtschaftlichen Einheit Gehörender Zähler, Nenner

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    Grundsteuer: Zur wirtschaftlichen Einheit Gehörender Zähler, Nenner

    Ich bin in den letzten Jahren mehrfach umgezogen und habe viele Unterlagen in Kisten gelagert, auf die ich z.Z. keinen Zugriff habe. Ich muß aber das Grundsteuerformular für eine Eigentumswohnung ausfüllen und eigentlich ist das gar nicht so schwer. Angaben zu Flustückszahler/nenner, Fläche und Gemarkung kann man unter https://atlas.bayern.de/ finden.

    Was ich nicht herausfinde ist "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler/Nenner". Ich denke, das ist der Anteil meiner Wohnung vom Gesamtgrundstück. 1) Weiß jemand, ob das richtig ist? 2) Wie kann ich zu dieser Angabe kommen? Ich habe gelesen, dass man sich einen Katasterauszug schicken lassen kann. Weiß jemand, ob dort die "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Zähler/Nenner" angegeben sind bzw. wie man sonst an diese Angaben kommen kann?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    #2
    Was ich nicht herausfinde ist "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler/Nenner". Ich denke, das ist der Anteil meiner Wohnung vom Gesamtgrundstück. 1) Weiß jemand, ob das richtig ist? 2) Wie kann ich zu dieser Angabe kommen?
    Entweder Einsicht ins Grundbuch nehmen oder die Kiste mit dem Notarvertrag auspacken. Im Liegenschaftskataster steht der mit dem Sondereigentum

    an der Eigentumswohnung verbundene Miteigentumsanteil am Flurstück der Wohnanlage nicht. Der muss als Zähler und Nenner in Zeile 6 der

    Anlage Grundstück
    angegeben werden, damit das Finanzamt deinen rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden der ETW-Anlage ermitteln kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die klaren Aussagen. Ich wünsche noch einen schönen Abend!

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        #4
        Die Hausverwaltung müsste es auch wissen. Jedenfalls wurden, als ich noch eine etw hatte, diverse Dinge wie Hausmeister, Aufzugwartung, Treppenreinigung anhand der Miteigentumsanteile verteilt. Und auch in der Versammlung der Eigentümer war das Stimmgewicht durch den Eigentumsanteil bestimmt.

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