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Fragen zu gemischt genutztes Grundstück und Ertragsmesszahl

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    Fragen zu gemischt genutztes Grundstück und Ertragsmesszahl

    Guten Morgen liebe Leser,

    wir sind gerade dabei die Grundsteuererklärung in Elster zu machen. Wir sind leider auf zwei Probleme gestoßen und hoffen das uns hier jemand helfen kann.

    Bei einem Gebäude handelt es sich um ein gemischt genutztes Grundstück mit einem Wohnanteil und einem Praxisanteil. Wir versuchen gerade den Praxisanteil,
    also den teil des Nichtwohngründstückes zu definieren. Welche Gebäudeart ist für eine kleine Psychologische Praxis auszuwählen? Es ist einfach nichts zutreffend.

    Wir haben eine Wiese die für Landwirtschaftliche Nutzung ausgelegt ist. Wir bewürdschaften die Wiese aber nicht mehr bzw. der Ertrag ist Null. Die Ertragsmesszahl
    ist aber als 2.383 angegeben. Muss ich diese Zahl dann trotz stillage der Wiese eingeben? Wenn ich das richtig verstehe ist das nur der Betrag der auf der Wiese
    erbracht werden kann? Bei der Ertragsmesszahl steht aber: (Nur bei Landwirdschaftlicher Nutzung) das bringt mich etwas ins stutzen.

    Wir sind für jede Hilfe sehr Dankebar

    Liebe Grüße

    Rukler

    #2
    Welches Bundesland ?

    Ob Landwirtschaftsflächen tatsächlich bewirtschaftet werden, ist für die Zuordnung zu Land- und Forstwirtschaft unerheblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie

      Wir leben in Rheinland Pfalz.

      Liebe Grüße aus der Eifel

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