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Belegnachreichung Einkommensteuererklärung

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    Belegnachreichung Einkommensteuererklärung

    Guten Tag,

    mein Finanzamt hat mich per Brief zur Belegnachreichung für die Einkommensteuererklärungen 2020 und 2021 aufgefordert. Ich möchte die Belegübermittlung gerne über das Formular " Belegnachreichung zur Steuererklärung" erledigen, die meisten Belege liegen mir sowieso digital vor und die Dokumentation find eich so besser sowie die Vorbereitung besser (ich kann die Belege im Formularentwurf sammeln bis ich alles beisammen habe).

    Das Formular akzeptiert das auf dem Brief angegebene Aktenzeichen nicht, das ich gerne angeben möchte damit die Unterlagen korrekt zugeordnet werden. Ich habe das Aktenzeichen (10-stellig und ein Schrägstrich"/") mit und ohne Schrägstrich eingegeben und beides wird nicht akzeptiert. Fehlermeldung in beiden Fällen "Sie haben ein ungültiges Aktenzeichen angegeben.".
    Das Aktenzeichen hat noch einen Zusatz, den ich ebenfalls versucht habe mit anzugeben, bisher ohne Erfolg. Auf dem Brief lautet das Aktenzeichen: "59XXX/01XXX" sowie in der folgenden Zeile "SG 0X/XX". X steht dabei jeweils für eine Ziffer. Wie muss das bitte im Formular eingegeben werden? Danke.

    #2
    Wie muss das bitte im Formular eingegeben werden?
    Es kann und darf nur die Steuernummer für die Einkommensteuer eingegeben werden, das reicht aber, um die Belege richtig zuzuordnen.

    Das vollständige Aktenzeichen kann man im Textfeld angeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es kann und darf nur die Steuernummer für die Einkommensteuer eingegeben werden, das reicht aber, um die Belege richtig zuzuordnen.

      Das vollständige Aktenzeichen kann man im Textfeld angeben
      Danke, so habe ich es jetzt auch gelöst und die Option "Steuernummer" statt "Aktenzeichen" gewählt. Wofür gibt es denn dann aber die Option "Aktenzeichen" explizit?

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        #4
        Wofür gibt es denn dann aber die Option "Aktenzeichen" explizit?
        Die Option ist neu und m. E. nur für die Belegnachreichung zur Grundsteuererklärung nutzbar. Da werden dann nur Einheitswertaktenzeichen akzeptiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          In Bayern jedenfalls wird als Aktenzeichen normalerweise eine Kombination aus Steuernummer und Arbeitsgebiet verwendet. Z. B. 111/222/33333 UV09 für den Bearbeiter Nr. 9 der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle. Bei dem landet aber ein Schreiben wegen der Voranmeldung auch sonst, wenn die Steuernummer richtig angegeben ist.

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            #6
            Ich bin inzwischen mit der Belegnachreichung fast fertig und bin noch über drei Punkte gestoßen, die ich nicht so geschickt gelöst finde:

            1. Die Anzahl der Belege ist auf 20 limitiert. Das genügt in meinem Fall nicht wirklich, kann ich die Belegnachreichung doppelt machen?
            2. Die Anzahl der Zeichen im Kommentarfeld ist auf 1000 limitiert. Ich würde gerne Erläuterungen abgegeben, die umfangreicher sind. Andernfalls fürchte ich Nachfragen. Die Erläuterungen in einem separaten Dokument verbieten sich aufgrund von Punkt 1.
            3. Die hochgeladenen Belege kann ich nicht anschauen - damit entfällt für mich der Dokumentationseffekt den ich mir versprochen habe.

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              #7
              ... kann ich die Belegnachreichung doppelt machen?
              Ja, das ist möglich ! Ansonsten ist meine persönliche Meinung. Man soll nicht mehr hochladen, als unbedingt nötig. Oft genügen dem Finanzamt

              tabellarische Aufstellungen. Man soll auch keine Romane schreiben.

              Künftig soll man unterjährig Belege in Mein ELSTER sammeln können, wobei ich persönlich da keinen Bedarf habe
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ja, das ist möglich ! Ansonsten ist meine persönliche Meinung. Man soll nicht mehr hochladen, als unbedingt nötig. Oft genügen dem Finanzamt

                tabellarische Aufstellungen. Man soll auch keine Romane schreiben.
                Bin ich dabei. Die Frage ist eben, was UNBEDINGT nötig ist. Konkret habe ich eine Eigentumswohnung gekauft, erstmalig ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht und nicht unerhebliche Kapitalerträge aus einem ausländischen Depot nachzuversteuern.
                Alleine für die Eigentumswohnung bin ich nach rund 10 Belegen explizit gefragt worden (Kaufvertrag, Kaufnebenkosten, Darlehen, Grunderwerbsteuer, Mietvertrag, AfA-Bestimmung, ... ) ... Dann ist man mit den 20 Belegen schnell am Ende.

                Ich werde aber wahrscheinlich tatsälich auch zunächst die "Top 20 Belege" übermitteln, einige Stichworte zur Erläuterung schreiben und ggf. weitere Nachfragen abwarten.

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                  #9
                  Bei einem häuslichen Arbeitszimmer hat sich unser Finanzamt bisher immer mit plausiblen Aufstellungen begnügt. Aber es ist natürlich

                  nach wie vor vom einzelnen Sachbearbeiter abhängig, was die konkret sehen wollen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von BastiL Beitrag anzeigen

                    Ich werde aber wahrscheinlich tatsälich auch zunächst die "Top 20 Belege" übermitteln, einige Stichworte zur Erläuterung schreiben und ggf. weitere Nachfragen abwarten.
                    Proaktiv vielleicht, aber wenn das FA Belege sehen will, will es mutmaßlich nicht nur die Top 20 der Belege sehen, und es dürfte dem FA ziemlich egal sein, auf welchem Weg der Steuerpflichtige die zum FA schafft.

                    Wobei ich dem FA regelmäßig etwa 100 Seiten Belege zu Ärzten und Arzneimitteln zukommen lasse, die passen mit ein bisschen Geschick (200dpi Fax Qualität finde ich für diesen Zweck völlig ausreichend) in zwei bis drei Dateien, selbst bei den eher restriktiven Beschränkungen für Dateigrößen bei Mein Elster. Aber selbst damit kann man irgendwann über die Grenze kommen, dann muss man halt mehrmals Belege nachreichen.

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