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Grundsteuer, anderer Eigentümer

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    Grundsteuer, anderer Eigentümer

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen. Ich mache die Grundsteuer für meinen Schwiegervater. Auf dem Anschreiben des Finanzamtes sind 2 Flusstücke benannt. Eines gehört ihm, das andere gehört ausschließlich seiner Mutter. Wie trage ich das jetzt ein? Kann er in seinem Antrag die Grundsteuer auch für seine Mutter beantragen? Oder braucht sie einen eigenen Elster Zugang? Komisch ist halt, dass in dem Anschreiben an ihn beide Flurstücke aufgelistet sind und er aber ja weder Eigentümer noch Miteigentümer ist.

    Liebe Grüße

    #2
    Komisch ist halt, dass in dem Anschreiben an ihn beide Flurstücke aufgelistet sind und er aber ja weder Eigentümer noch Miteigentümer ist.
    Das sollte man mit dem Finanzamt vorab klären. Fehler kommen manchmal vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von jablonska90 Beitrag anzeigen
      Kann er in seinem Antrag die Grundsteuer auch für seine Mutter beantragen?
      Ach, beantragt Ihr die?

      Zitat von jablonska90 Beitrag anzeigen
      Oder braucht sie einen eigenen Elster Zugang?
      Nein, wenn Du die Erklärung machst, dann brauchst Du einen Zugang.

      Kommentar


        #4
        Er hat einen eigenen Zugang, ich helfe ihm beim Ausfüllen. Selbiges würden wir dann jetzt mit seiner Mutter auch machen. Wir wollten in seinem Antrag jetzt beide Flurstücke auflisten und für das zweite dann seine Mutter als Eigentümerin eingetragen. Das ist in den Formularen so nicht machbar. Vielleicht als Freitext. Da er ja aber wie gesagt weder Eigentümer noch Miteigentümer ist, hat er ja prinzipiell mit dem Flurstück nichts zutun. Aber dann werden wir morgen mal mit dem FA telefonieren.

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          #5
          Aber dann werden wir morgen mal mit dem FA telefonieren.
          Das ist in dem Fall die richtige Vorgehensweise.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Da ja zwei Aktenzeichen existieren sind zwei Erklärungen zu machen, jeweils mit den korrekten Daten (Eigentümer) zu den Grundstücken

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              #7
              Da ja zwei Aktenzeichen existieren sind zwei Erklärungen zu machen ...
              Natürlich richtig, es wird allerdings etwas anderes behauptet:

              Komisch ist halt, dass in dem Anschreiben an ihn beide Flurstücke aufgelistet sind und er aber ja weder Eigentümer noch Miteigentümer ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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