Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in Brandenburg.
Mein Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen. Auf dem ersten Grundstück steht das Einfamilienhaus samt Garage. Dieses habe ich in der Steuererklärung als "Art des Grundstückes: Einfamilienhaus" und bei "Anzahl and Garagen: 1" angegeben.
Nun zu meiner ersten Frage:
Das zweite Flurstück ist L-Förmig um das erste Flurstück gelegen und es befindet sich, im Anschluss an die Garage, ein Nebengebäudekomplex darauf. Dabei handelt es sich um einen alten Schweine- und Hühnerstall und eine Waschküche.
Das Finanzamt fordert für das zweite Flurstück eine extra Steuererklärung mit neuer Aktennummer.
Ich habe das zweite Flurstück als "sonstiges bebautes Grundstück" angegeben, so wurde es auch schon bei der alten Grundsteuer geführt.
Als nächstes wird nach einer Gebäudeart verlangt. Ich dachte erst an Stallbauten, aber ich habe das Gefühl dass das Finanzamt davon ausgeht man würde dort Vieh halten, was nicht der Fall ist.
Ich benutze es ausschließlich als private Lagerstätte. Was wäre hier die passende Gebäudeart?
Auf dieser Webseite habe ich gelesen das Gebäude, z.B. Garagen auf anderen Flurstücken, die im direkten Zusammenhang zur Wohnung stehen, nicht weiter berücksichtigt werden müssen.
https://grundsteuer.de/berechnung/be...e-grundstuecke (siehe Abschnitt Garagengrundstücke).
Würde dieser Fall bei bei mir nicht auch zutreffen? Es handelt sich zwar nicht um eine Garage, aber das Nebengelass befindet sich ja fast direkt hinter dem Haus.
Die zweite Frage:
Das Flurstück befindet sich in zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertszonen. Ich habe im Hauptvordruck GW1 unter 3 Gemarkungen in Zeile 11 angegeben das beide Bodenrichtwerte maßgebend sind. Ist dies so richtig?
Ich bedanke mich im voraus für hilfreiche Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung in Brandenburg.
Mein Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen. Auf dem ersten Grundstück steht das Einfamilienhaus samt Garage. Dieses habe ich in der Steuererklärung als "Art des Grundstückes: Einfamilienhaus" und bei "Anzahl and Garagen: 1" angegeben.
Nun zu meiner ersten Frage:
Das zweite Flurstück ist L-Förmig um das erste Flurstück gelegen und es befindet sich, im Anschluss an die Garage, ein Nebengebäudekomplex darauf. Dabei handelt es sich um einen alten Schweine- und Hühnerstall und eine Waschküche.
Das Finanzamt fordert für das zweite Flurstück eine extra Steuererklärung mit neuer Aktennummer.
Ich habe das zweite Flurstück als "sonstiges bebautes Grundstück" angegeben, so wurde es auch schon bei der alten Grundsteuer geführt.
Als nächstes wird nach einer Gebäudeart verlangt. Ich dachte erst an Stallbauten, aber ich habe das Gefühl dass das Finanzamt davon ausgeht man würde dort Vieh halten, was nicht der Fall ist.
Ich benutze es ausschließlich als private Lagerstätte. Was wäre hier die passende Gebäudeart?
Auf dieser Webseite habe ich gelesen das Gebäude, z.B. Garagen auf anderen Flurstücken, die im direkten Zusammenhang zur Wohnung stehen, nicht weiter berücksichtigt werden müssen.
https://grundsteuer.de/berechnung/be...e-grundstuecke (siehe Abschnitt Garagengrundstücke).
Würde dieser Fall bei bei mir nicht auch zutreffen? Es handelt sich zwar nicht um eine Garage, aber das Nebengelass befindet sich ja fast direkt hinter dem Haus.
Die zweite Frage:
Das Flurstück befindet sich in zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertszonen. Ich habe im Hauptvordruck GW1 unter 3 Gemarkungen in Zeile 11 angegeben das beide Bodenrichtwerte maßgebend sind. Ist dies so richtig?
Ich bedanke mich im voraus für hilfreiche Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.
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