Grundsteuer Sachsen Erbengemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Dagmar62
    Neuer Benutzer
    • 24.08.2010
    • 10

    #1

    Grundsteuer Sachsen Erbengemeinschaft

    Hallo,

    ich „darf“ mich daran versuchen, für meine Mutter für die Grundstückssteuereform unbebautes Ackerland über diverse Flurstücke der Erbengemeinschaft mit ihren Geschwistern (mit ihr insgesamt 3 Personen) für Sachsen zu erstellen. Ich fürchte aber, dass ist zu hoch für mich. Meine Eltern sind Ü80, die können dann wohl nur noch zum Steuerberater gehen. Ich habe eine grundsätzliche Frage: was ich bereits verstanden habe, es erstellt nur einer der 3 dieses Ding. Wird dann auch nur eine Person vom Finanzamt angeschrieben? Oder alle, und dann müssen die sich einigen, wer es macht? Dann sollten ja auch die Kosten für den Steuerberater durch 3 geteilt werden. Ich würde meiner Mutter den Stress gerne ersparen, die anderen sind noch älter, und der Kontakt untereinander….naja) fühle mich aber nach dem Durchlesen der ganzen Ordner und Formulare etwas überfordert….
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Oder alle, und dann müssen die sich einigen, wer es macht?
    Es wird bzw. wurde nur einer der Erben angeschrieben. Machen muss es auch nur einer, wer, darüber muss man sich in einer Erbengemeinschaft

    natürlich verständigen. Land- und Forstwirtschaft ist doch einfach zu erklären, du darfst die Erklärung auch von deinem Konto bei Mein ELSTER

    übermitteln. Die Flurstücke muss man nur in der Anlage GW3 erfassen und die Daten und Ertragsmesszahlen sind doch auch in Sachsen abrufbar.

    Von den Erben sollte man die Identifikationsnummern und die Steuernummern für die Einkommensteuer haben. Es passiert aber auch nichts, wenn

    man die nicht einträgt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Dagmar62
      Neuer Benutzer
      • 24.08.2010
      • 10

      #3
      Danke schön. Also doch nicht so schwierig? Dann versuche ich mich mal weiter einzulesen. Allerdings wurde davon auch was an die (ehemalige) LPG verpachtet, für ca. 30 Euro pro Jahr…das muss ich ja dann wohl auch berücksichtigen. Übrigens haben meine Eltern kein Elster, ich mache es mit Papierformularen, das geht in Sachsen. Meine Mutter hat nicht mal einen E-Mail Account. Und will auch keinen.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Allerdings wurde davon auch was an die (ehemalige) LPG verpachtet, für ca. 30 Euro pro Jahr…das muss ich ja dann wohl auch berücksichtigen.
        Das wird bei der Grundsteuererklärung nicht abgefragt. Wenn man die Flurstücksnummern und Gemarkungen hat, kann man die Nutzungen hier nachsehen:

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Dagmar62
          Neuer Benutzer
          • 24.08.2010
          • 10

          #5
          Danke schön!

          Kommentar

          • justdrincingby
            Neuer Benutzer
            • 12.09.2022
            • 2

            #6
            Hallo zusammen,
            ich stehe vor einer ganz ähnlichen Aufgabe:
            Meine Frau ist Teil einer Erbengemeinschaft, es geht um Wiesen und einen Acker in Sachsen. Sie wurde angeschrieben.
            Der Elster-Account, den wir für unsere gemeinsame Einkommenssteuererklärung nutzen, läuft auf meinen Namen.
            Kann ich (bzw. meine Frau) diesen Account nutzen, um die Grundsteuererklärung über Elster zu machen? Oder muss sie einen eigenen Account anmelden?

            Viele Grüße
            Martin

            Kommentar

            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              ja, das geht problemlos.

              Kommentar

              • justdrincingby
                Neuer Benutzer
                • 12.09.2022
                • 2

                #8
                Ok, vielen Dank!

                Kommentar

                Lädt...