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Grundsteuer Niedersachsen - Eigentumsverhältnisse Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer Niedersachsen - Eigentumsverhältnisse Erbengemeinschaft

    Guten Tag,


    ich wurde durch das Finanzamt, stellvertretend für die Erbengemeinschaft, bzgl der Grundsteuer angeschrieben und da stellen sich mir paar Fragen.
    An sich ist das alles relativ einfach, bis zu dem Punkt, wo es um die Eigentumsverhältnisse geht.
    Ganz kurz erklärt:

    Bebautes Grundstück mit 1000m² Fläche
    Vater, Mutter und Bruder Eigentümer zu jeweils 1/3. Das Drittel des Vaters ist dann übergegangen zu je 1/4 an Mutter, Bruder 1, Bruder 2 und mir.
    Im Grundbuch stehen dann Mutter und Bruder 1 mit je 1/3 und zusätzlich Mutter, Bruder 1, Bruder 2 und ich mit je 1/4 drin.
    Das habe ich zunächst auch genau so unter Punkt 3 bei "Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen" eingetragen, weil ich nicht wüsste, wie ich es anders machen soll.

    Dann geht der Spaß weiter bei der "Anlage Grundstück NiGrSt 2" unter "Flurstücksbezogene Angaben" weiter.
    Bei " Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens" unter Punkt 6 soll eine Angabe zur "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" gemacht werden und die Hilfestellung hilft mir nicht wirklich weiter. Muss ich dort angeben, wie viel von den 1000m² mir gehören oder stumpf "1,00000/1", weil alles den angegebenen Personen gehört? Da steige ich nicht so wirklich durch, zumal das für mich auch nicht personenbezogen aussieht.
    Ich hoffe, jemand hat da eine Antwort drauf.

    Vielen Dank.

    Viele Grüße
    Adem










    #2
    Bebautes Grundstück mit 1000m² Fläche
    Wenn es kein Wohnungseigentum gibt, dann ist 1 und 1 in Zeile 6 der Anlage Grundstück schon richtig.

    Was die Eigentumsverhältnisse angeht, ist das ja eine Mischung. Ursprünglich war es mal entweder eine Bruchteilsgemeinschaft oder

    eine Gemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, was ich für wahrscheinlicher halte. Das Drittel des Vaters gehört jetzt

    der Erbengemeinschaft, was man auch so darstellen kann, indem man die Mutter und den Bruder 1 doppelt erfasst, wobei man die

    persönliche ID nur einmal eintragen darf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wenn es kein Wohnungseigentum gibt, dann ist 1 und 1 in Zeile 6 der Anlage Grundstück schon richtig.
      Also es steht ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück, was aber, soweit ich das auffassen kann, niemandem direkt zugeordnet ist. Auch auf dem Erbschein steht nur die oben genannte Aufteilung des Grundstückes drauf und auch auf sonst keinem anderen Schriftstück konnte ich irgendwas diesbezüglich finden. Dann trage ich da 1/1 ein.


      eine Gemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, was ich für wahrscheinlicher halte. Das Drittel des Vaters gehört jetzt

      der Erbengemeinschaft, was man auch so darstellen kann, indem man die Mutter und den Bruder 1 doppelt erfasst, wobei man die

      persönliche ID nur einmal eintragen darf.
      Das ist so richtig, ja. Letzteres habe ich nochmal korrigiert, vielen Dank!

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