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Grundsteuerreform Punkt 11 ff Angabe der Aufteilung Zur wirtschaftlichen Einheit

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    Grundsteuerreform Punkt 11 ff Angabe der Aufteilung Zur wirtschaftlichen Einheit

    Hallo.
    Auf einem Gesamtgrundstück von 1020 qm,mit 2 Eigentumswohnungen (Zweifamilienhaus), besitze ich mit meiner Schwester eine Wohnung je zur Hälfte.
    Die Aufteilung ist also:
    1. Eigentumswohnung (anderes Aktenzeichen/Eigentümer mit Flächenangabe 1020qm) mit Anteil 510qm.(Anteil im Grundbuch 72,28/150,26 qm Miteigentumsanteil)
    2. Eigentumswohnung (Angabe 1020qm) mit Anteil 510qm (Anteil im Grundbuch 77,98/150,26 qm Miteigentumsanteil), die meiner Schwester und mir je zur Hälfte gehört.
    Leider finde ich keine Lösung/ Antwort, was ich bei Punkt 11, bzw. 51 angeben muss. Ich bekomme stets eine Fehlermeldung.
    Kann mir da vll. Jemand helfen ?
    Vielen Dank!
    Beate

    #2
    Wenn 150,26 wirklich der gemeinsame Nenner ist, muss man mit Kommaverschiebung arbeiten, da beim Nenner nur ganze Zahlen erlaubt sind.

    Bei euch wären in Zeile 11 des Hauptvordrucks dann 7798 als Zähler und 15026 als Nenner einzutragen. In der Anlage Grundstück (GW2) ergibt das

    bei 1020 m² Ausgangsfläche abgerundet 529 m². In Zeile 51 von GW1 ist 1 und 2 richtig, da das Wohnungseigentum deiner Schwester und dir je zur Hälfte

    gehört.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      @ Charlie:Vielen Dank! Das funktioniert jetzt!

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