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Grundsteuer Th - Dreiseitenhof, keine Landwirtschaft

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    Grundsteuer Th - Dreiseitenhof, keine Landwirtschaft

    Hallo ich verzweifle gerade an meinen Dreiseitenhof.
    Ich habe auser den Wohnhaus noch Nebengebäude, aber keine Landwirtschaft.
    In einem Gebäudeteil (ehemals Stallung) befindet sich ein kleiner Blumenladen, wird also gewerblich genutzt.
    Ständig wird aber nach Landwirtschaft gefragt. Die Scheune wird aber nur als Abstellraum oder für Selbstversorgung verwendet, keine Land oder Forstwirtschaft.....
    Hat da jemand einen Tip.
    Grüsslä aus Südthüringen
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.09.2022, 19:36.

    #2
    Es gilt Bundesrecht. Wie sind denn die Wohn- und Nutzflächen verteilt und wie groß ist die Gesamtfläche Wohnen und andere Nutzung?

    Danach richtet sich die Grundstücksart gemäß § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Erst nach Bestimmung der Grundstücksart weiß man, ob Angaben zum Ertragswert oder zum Sachwert erforderlich sind.

    Ich habe den Titel geändert, der Nutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Erst mal danke für die Hilfestellung.
      Das Grundstück liegt im Dorf mit 5267m2 Fläche Davon sind 706m2 mit Haus und Nebengebäude bebaut.
      Darin enthalten 144m2 Zweifamilienhaus und 60m2 Blumenladen, der Rest Scheune/Lagerhalle/Gartenhaus.
      Ein Hausgarten mit Obstbäumen und ein Stück Wiese.... Diese könnte früher oder später bebaut werden.
      Irgendwie schwierig das richtig einzuordnen.
      Grüsslä

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        #4
        ... der Rest Scheune/Lagerhalle/Gartenhaus.
        Deren Nutzflächen müsste man eigentlich auch kennen, aber so wie es aussieht bleibt es nicht beim Zweifamilienhaus.

        Nach meiner Einschätzung läuft das auf gemischt genutztes Grundstück hinaus. Wenn es keine Landwirtschaft mehr gibt,

        gehört dann die Wiese wirklich zur gleichen wirtschaftlichen Einheit ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          ...gemischt genutzt...habs befürchtet.
          Die Wiese war früher ein Feld am Haus, gehört alles zu einem Flurstück. Soll bei der Flurbereinigung getrennt werden, das dauert aber scheinbar noch.
          Ist halt jetzt eine Wiese und wird von Kleintierhaltern zur Futtergewinnung genutzt und ich bin froh das gemäht wird.
          Ich versuchs mal mit gemischt genutzen Grundstück, mal schauen wie weit ich komme. Brauch ich wegen den Blumenladen eine zweites Aktenzeichen?
          Danke vielmals.

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            #6
            Brauch ich wegen den Blumenladen eine zweites Aktenzeichen?
            Nein ! Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken

            dienen
            und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.


            Falls die Wiese Landwirtschaft wäre, bräuchtest du ein zweites Aktenzeichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich danke dir für deine Hilfe.
              Damit könntest ja zur Zeit Geld verdienen....
              Danke und Grüsslä
              aus Sonneberg.

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                #8
                Damit könntest ja zur Zeit Geld verdienen..
                Muss ich aber nicht, mir reichen meine Einkünfte. Es wäre auch kompliziert, man braucht eine Zulassung, muss Kammerbeiträge entrichten

                und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und das alles wegen der paar Monate.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo, so langsam lichtet sich das Chaos etwas. Für die Wiesenfläche haben wir tatsächlich zusammen mit anderen Pachtflächen ein weiteres Aktenzeichen erhalte. Das Flurstück ist also geteilt.. in Landw. Nutzung
                  3182m2 und Wohnhaus und Nebengebäude 2292m2.
                  Wohnhaus ca. 186m2 ...Nebengebäude ohne landw.Nutzung ca.700 m2 ( alte Scheune, Blumenladen, Gartenhaus, offene überdachte Abstellfläche Garage) Hausgarten .
                  Muss ich für den Teil mit Haus und Nebengebäuden jetzt auch gemischt genutztes Grundstück auswählen?
                  Wäre Dankbar.

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                    #10
                    Muss ich für den Teil mit Haus und Nebengebäuden jetzt auch gemischt genutztes Grundstück auswählen?
                    Das hängt von der Verteilung der Wohn- und Nutzflächen ab und ist in § 249 BewG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

                    Bei einem gemischt genutzten Grundstück dürfen nur Angaben zum Sachwert gemacht werden, das gilt auch für das Haus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Mion Charlie,
                      Da steht Wohnungen die kein Wohneigentum sind, ist ja aber alles Eigentum und nix vermietet. Vielleicht könntest mal schauen Mupperg Blatt 13 (165036) Flur 222/4....
                      Fläche 5474 m2
                      Landw. Nutzung: 3182 m2
                      Haus, Nebengebäude, Hausgarten 2292 m2
                      Grundfläche Wohnhaus: 185m2 mit 2Wohnungen 56m2 und 120m2 alles Eigennutzung wir und Kinder!
                      Scheune Grundfläche 400m2 als Abstellraum und Holzlager Anhänger, Spaltmaschine usw.
                      Garage und Laden (rechts bis Stasse) Fläche 74m2 Nutzung : Laden 30m2 rest Garage.
                      Rest Nebengebäude ca.200m2 sind Gartenhaus, offene Lagerhalle ( Nutzung als Autostellplatz ) kinderspielehaus.
                      Kannst du mal drüberschauen ?
                      grüsslä aus Südthüringen.


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                        #12
                        Ich hab das jetzt fertig, bei Elster gibt's ein schönes Beispiel für einen Dreiseitenhof mit und ohne Landwirtschaft. Das konnte ich gut verwenden. Ob alles genau richtig war, kann ich nicht sagen, ist mir inzwischen auch egal.
                        Ich finde das eine Schikanierung der Eigentümer, alle Daten kann man bei den Behörden erfragen wenn die doch sowieso alles haben, wieso dann der Aufwand...

                        Es grüßt schusterml.

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                          #13
                          Ich hab das jetzt fertig, bei Elster gibt's ein schönes Beispiel für einen Dreiseitenhof mit und ohne Landwirtschaft.
                          Ein Link wäre nicht schlecht, der hilft dann auch anderen Benutzern mit vergleichbaren Liegenschaften.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            https://finanzen.thueringen.de/filea...iseitenhof.pdf

                            ...hier der Link zum Beispiel, Dreiseitenhof ohne Landw.Nutzung.

                            Grüsslä und Durchhalten.
                            schusterml

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                              #15
                              Vielen Dank !

                              Das passt für die 11 Bundesländer, die das Bundesrecht anwenden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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