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Grundsteuer 3 Flurstück Fehlermeldung

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    Grundsteuer 3 Flurstück Fehlermeldung

    Nabend zusammen,

    folgebdes Problem.
    Meine Frau und ich besitzen ein Haus mit 3 flurstücken

    1 Flurstück gehört meiner Frau und mir je zur Hälfte.
    die Flurstücke 2 und 3 haben jeweils einen Miteigentums Anteil zu je 1/4 (meine Frau und ich teilen uns dieses 1/4 noch zu je 1/2)

    als Fehler wird gemeldet:

    “Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.“

    als mögliche Fehlerquellen meldet das Programm folgendes:
    • Anlage Grundstück (GW2)
      • 4 - Angaben zum Grund und Boden
    • Hauptvordruck (GW1)
      • 1 - Angaben zur Feststellung
    • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
      • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (2. Eintrag)
      • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)
      • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (3. Eintrag)

    die Verwirrung ist groß weil schon im Hauptvordruck unter Punkt 1 das bebaute Grundstück rot markiert wird sowie in Punkt 3 die Flächen sowie Zähler und Nenner.

    die Verwirrung ist einfach grenzenlos und ich habe nun stundenlang Probiert und verzweifel.

    kann jemand helfen? Wer sich das hat einfallen lassen sollte generell zwangsverwiesen werden.

    Zuletzt geändert von ritti1987; 04.09.2022, 22:08.

    #2
    die Verwirrung ist einfach grenzenlos und ich habe nun stundenlang Probiert und verzweifel.
    Die Fehlermeldung ist zwar jetzt deutlich länger als noch vor ein paar Tagen, aber leider nach wie vor nicht verständlich.

    Aber das ist alles einfacher als man denkt. Es sind alle 3 Flurstücke erfasst, das erste in Zeile 11 mit Zähler und Nenner jeweils 1,

    die beiden anderen mit Zähler 1 und Nenner 4. Dass die jeweils deiner Frau und dir zur Hälfte gehören, spielt an dieser Stelle keine Rolle,

    1 und 2 ist nur in Zeile 51 von GW1 einzutragen. Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, musst du in Zeile 11 ganz

    unten jeweils 1 - erste Fläche auswählen. In der Anlage Grundstück (GW2) ist dann in Zeile 4 nur ein Wert einzutragen, nämlich 100%

    der m² von Flurstück 1 + 25% der m² von Flurstück 2 + 25% der m² von Flurstück 3 = Gesamtsumme, abgerundet auf volle m².

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Boah super danke für deine Hilfe.
      das war der Fehler weil ich in Flurstück 1 nämlich Zähler 1 und Nenner 2 eingegeben habe.

      aber da dass mit Zeile 51 unter den Angaben abgegolten ist wird das ja schon automatisch so berechnet habe ich das richtig verstanden?

      Bei den Fluren 2 und 3 hatte ich schon 1/4 eingegeben nur bei Flur 1 war dann der Fehler.

      Danke für deine Hilfe hast mir nerven gerettet

      Kommentar


        #4
        Gerechnet wird da bei Ehegatten nicht weiter, das Finanzamt will nur die Anteile wissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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