Grundsteuererklärung

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  • Lyhü
    Neuer Benutzer
    • 05.09.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung

    Hallo.

    muss ich als Erbbauberechtigter die Grundstücksdaten eingeben?

    Vielen Dank im Voraus.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo LYhü,
    ich verschieb dich mal in das passende Unterforum, da wird dir schneller geholfen.

    Tschüß

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Welches Bundesland ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Lyhü
        Neuer Benutzer
        • 05.09.2022
        • 3

        #4
        Niedersachsen

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          In der Hilfe zu Seite 9 Zeile 40 der Anlage Grundstück für Niedersachsen steht folgender Hinweis:

          Als Erbbauberechtigter müssen Sie die Grundsteuererklärung mit Anlagen unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten abgeben.

          Das heißt für mich, dass die Erklärung auch die Grundstücksdaten enthalten muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Lyhü
            Neuer Benutzer
            • 05.09.2022
            • 3

            #6
            Vielen Dank

            Kommentar

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