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Grundsteuer

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    Grundsteuer

    Hallo,
    ich habe ein Reihenhaus was mir zusammen mit meinen Lebengefähtin zu je 50% gehört, zusätzlich gehören uns noch 4 weitere Grundstücke ( angenzende Wege ) die uns zusammen mit anderen Eigentühmern laut Grundbuch 1/19 gehören. Die Flurnummer ist bei allen Grundstücken gleich, auch habe ich nur ein Aktenteichen vom FA bekommen. Meine Frage wie kann ich die 4 weiteren Grundstücke in meiner Grundsteuererklärung eingeben ?

    #2
    Die Flurnummer ist bei allen Grundstücken gleich,
    Die Flurnummer mag ja gleich sein, die Flurstücksnummern sind es sicher nicht. Es müssen alle Flurstücke einzeln erfasst werden.

    Wo das erfolgt, hängt vom Bundesland ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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