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2 Mietshäuser auf gleichem Grundstück - Aufteilung

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    2 Mietshäuser auf gleichem Grundstück - Aufteilung

    Hallo,
    Ich habe ein Grundstück in NRW, auf dem 2 steuerlich bislang als eigene Objekte behandelte Mietwohnungen stehen. Ich frage mich, welchen Anteil des Grundstücks ich welchem Objekt in den jeweiligen Grundsteuererklärung zuordnen soll.
    Ich habe kein Schreiben des zuständigen FA´s erhalten, da in den Schreiben offensichtlich veraltete Adressen genutzt worden sind. Das FA erklärte mir auf Anfrage dass das Schreiben kein zweites mal, auch nicht mit korrigierter Adresse, zugestellt werden kann. Ob in den fehlgeleiteten Schreiben überhaupt die von mir angesprochenen Angaben zur Flächenaufteilung enthielte, kann ich nicht beurteilen. Das zuständige FA konnte mir in der Sache nicht weiterhelfen. Wo finde ich nun die zur Erklärung notwendigen Angaben? Das Portal Grundsteuer Geodaten (nrw.de) schweigt sich da aus und stellt lediglich fest, dass die Hausnummer auf dem Grundstück nicht eindeutig sei.

    Gruß Jürgen

    #2
    Du musst das Flurstück eben sachgerecht aufteilen. Falls die Lage der Wohnhäuser auf dem Flurstück dafür keine hinreichenden Anhaltspunkte

    in der Natur ergibt, kann man sich am Verhältnis der Wohnflächen orientieren oder jeweils hälftig zuordnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      ich hatte mir bereits überlegt, die Werteverhältnisse der alten Einheitswertbescheide als Verteilungsschlüssel herzunehmen. Bislang habe ich mich nicht getraut, da ich befürchtet habe, dass es irgendeinen Schlüssel in der Verwaltung gibt, mit dem ich bei eigenem Ermessen kollidieren würde. Da ich von den zuständigen Stellen nichts gehört habe, werde ich jetzt den Einheitswertschlüssel hernehmen.

      Gruß Jürgen

      Kommentar

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