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Grundsteuer: Wie wird der Anteil an einem Privat-Weg angegeben?

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    Grundsteuer: Wie wird der Anteil an einem Privat-Weg angegeben?

    Hallo,

    wir haben mit dem Schreiben "Informationen zur Grundsteuerreform" in der Anlage ein sog. Datenstammblatt erhalten. Dort sind soweit bereits alle Informationen hinterlegt, bin mir nur nicht sicher, ob das so richtig ist.

    Ausgangsituation: Der Weg zu unserem Grundstück führt über einen Privatweg, der auch zu zwei weiteren Grundstücken führt. D.h. wir teilen uns mit 3 Parteien diesen Privatweg. Im Stammblatt ist allerdings hinter "Miteigentumsanteil am Grundstück" bei "Zähler" und "Nenner" jeweils 1 hinterlegt. Das ist auch bei dem jeweiligen Grundstück so, das jeweils einer Partei selbst gehört. Da der Privatweg jeder Partei aber nur zu einem Drittel gehört, fragen wir uns, was hier unter Zähler und Nenner bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler/Nenner" eingetragen werden muss, damit nicht jeder die Grundsteuer komplett für den Privatweg zahlt?

    Zudem ist unter "Entwicklungszustand" Baureifes Land hinterlegt und bei Art der Nutzung steht "Wohnbaufläche". Muss das so sein? Weil bebauen kann ja keine Partei diesen Privatweg.

    Bundesland: Rheinland-Pfalz

    Vielen Dank vorab.

    Dirk Becker
    Zuletzt geändert von dkbecker; 05.09.2022, 15:03.

    #2
    Ich würde wegen des Wegs mal erst im Notarvertrag bzw. im Grundbuch nachsehen. Vielleicht besteht der Privatweg aus insgesamt

    3 Flurstücken, deren Benutzung über Geh- und Fahrtrechte geregelt ist. Dann wäre nämlich 1 und 1 zutreffend. Der Rest ist m. E. in

    Ordnung, solche Nebenflächen müssen nicht zwingend gesondert bewertet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Da habe ich schon nachgesehen. Der Privatweg besteht insgesamt aus 4 Flurstücken, weil das mal mehreren Erben/Eigentümern gehörte. Diese Flurstücke sind auch bei den beiden anderen Eigentümer aufgeführt, jeweils in der kompletten Größe. Diese 4 Flurstücke ergeben in Summe eine qm Anzahl von 192 und müssen nun durch die 3 Eigentümer anteilig in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Daher die Frage, was bei Zähler und Nenner einzutragen ist, wenn uns nur 1/3 gehört.

      Kommentar


        #4
        Daher die Frage, was bei Zähler und Nenner einzutragen ist, wenn uns nur 1/3 gehört.
        Die Frage hast du dir doch bereits selbst beantwortet. Wenn es so ist, wie du schreibst, ist der Zähler 1 und der Nenner 3,

        sonst würden die Wegeflurstücke ja dreimal herangezogen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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