Hallo,
wir haben mit dem Schreiben "Informationen zur Grundsteuerreform" in der Anlage ein sog. Datenstammblatt erhalten. Dort sind soweit bereits alle Informationen hinterlegt, bin mir nur nicht sicher, ob das so richtig ist.
Ausgangsituation: Der Weg zu unserem Grundstück führt über einen Privatweg, der auch zu zwei weiteren Grundstücken führt. D.h. wir teilen uns mit 3 Parteien diesen Privatweg. Im Stammblatt ist allerdings hinter "Miteigentumsanteil am Grundstück" bei "Zähler" und "Nenner" jeweils 1 hinterlegt. Das ist auch bei dem jeweiligen Grundstück so, das jeweils einer Partei selbst gehört. Da der Privatweg jeder Partei aber nur zu einem Drittel gehört, fragen wir uns, was hier unter Zähler und Nenner bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler/Nenner" eingetragen werden muss, damit nicht jeder die Grundsteuer komplett für den Privatweg zahlt?
Zudem ist unter "Entwicklungszustand" Baureifes Land hinterlegt und bei Art der Nutzung steht "Wohnbaufläche". Muss das so sein? Weil bebauen kann ja keine Partei diesen Privatweg.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Vielen Dank vorab.
Dirk Becker
wir haben mit dem Schreiben "Informationen zur Grundsteuerreform" in der Anlage ein sog. Datenstammblatt erhalten. Dort sind soweit bereits alle Informationen hinterlegt, bin mir nur nicht sicher, ob das so richtig ist.
Ausgangsituation: Der Weg zu unserem Grundstück führt über einen Privatweg, der auch zu zwei weiteren Grundstücken führt. D.h. wir teilen uns mit 3 Parteien diesen Privatweg. Im Stammblatt ist allerdings hinter "Miteigentumsanteil am Grundstück" bei "Zähler" und "Nenner" jeweils 1 hinterlegt. Das ist auch bei dem jeweiligen Grundstück so, das jeweils einer Partei selbst gehört. Da der Privatweg jeder Partei aber nur zu einem Drittel gehört, fragen wir uns, was hier unter Zähler und Nenner bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler/Nenner" eingetragen werden muss, damit nicht jeder die Grundsteuer komplett für den Privatweg zahlt?
Zudem ist unter "Entwicklungszustand" Baureifes Land hinterlegt und bei Art der Nutzung steht "Wohnbaufläche". Muss das so sein? Weil bebauen kann ja keine Partei diesen Privatweg.
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Vielen Dank vorab.
Dirk Becker
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