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Aufteilung der Bruttogrundfläche bei Teileigentum

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    Aufteilung der Bruttogrundfläche bei Teileigentum

    Guten Tag alle miteinander,

    ich wollte hiermit fragen, wie ihr in meinem Fall vorgehen würdet bzw. wie eure Denkweise dazu wäre, da das zuständige FA überlastet ist und ich keine Antwort bekomme oder einige Zeit warten muss.

    Kurz zur Vorgeschichte: Vor einiger Zeit wurde mir durch das Finanzamt auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei Teileigentum die Bruttogrundfläche (nachfolgend nur noch BGF) nur von den dazugehörigen Räumen (Bsp: 2 Büroräume und WC) anzugeben ist.

    Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass bei gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht aufgeteilt wurden, die Nebenflächen wie Treppenhäuser, Keller usw. auf die vorhandenen Nutzungseinheiten aufgeteilt werden müssen, da am Ende ja die gesamte BGF des Gebäudes angegeben werden muss (Bsp. Bäcker links u. Fleischer rechts - dazwischen eine Treppe. Treppenfläche halbieren und je einen Teil dem jeweiligen Geschäft zuordnen damit die gesamte BGF "abgegolten" ist).

    Zur Frage: Wenn ich bei Teileigentum nur die wirklich dazugehörigen Räumlichkeiten per BGF eintrage, fehlen ja insgesamt alle Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Keller usw. Wäre es nicht sinnvoller, die BGF des gesamten Gebäudes auszurechnen um dann per Miteigentumsanteil die BGF der einzelnen Einheit auszurechen? Auf diesem Wege würden im direkten Vergleich dann auch die beiden BGF eines aufgeteilten und eines nicht aufgeteilten Gebäudes übereinstimmen, da sämtliche Flächen berücksichtigt wurden.

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen SVVS.

    #2
    Wäre es nicht sinnvoller, die BGF des gesamten Gebäudes auszurechnen um dann per Miteigentumsanteil die BGF der einzelnen Einheit auszurechen?
    Aus meiner Sicht wäre das natürlich der richtige Ansatz. Wenn sich die gesamte Nettonutzfläche aus der Nebenkostenabrechnung

    ablesen ließe, könnte man den eigenen Anteil an der gesamten Bruttogrundfläche auch auf Basis der eigenen Nettonutzfläche ermitteln,

    wobei die Berechnung nach Miteigentumsanteilen ebenfalls zu einem zutreffenden Ergebnis führen müsste.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Aus meiner Sicht wäre das natürlich der richtige Ansatz. Wenn sich die gesamte Nettonutzfläche aus der Nebenkostenabrechnung

      ablesen ließe, könnte man den eigenen Anteil an der gesamten Bruttogrundfläche auch auf Basis der eigenen Nettonutzfläche ermitteln,

      wobei die Berechnung nach Miteigentumsanteilen ebenfalls zu einem zutreffenden Ergebnis führen müsste.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Der Pluspunkt per Miteigentumsanteil wäre ja zudem auch der, dass innerhalb des Formulars auch die Grundstücksfläche mit dem Anteil auf die jeweilige Einheit heruntergerechnet wird. Demzufolge wäre man dahingehend Modellkonform (Grundstücksanteil und Gebäudeanteil über Multiplikation mit dem Miteigentumsanteil am Gesamten ermittelt).

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