Guten Tag alle miteinander,
ich wollte hiermit fragen, wie ihr in meinem Fall vorgehen würdet bzw. wie eure Denkweise dazu wäre, da das zuständige FA überlastet ist und ich keine Antwort bekomme oder einige Zeit warten muss.
Kurz zur Vorgeschichte: Vor einiger Zeit wurde mir durch das Finanzamt auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei Teileigentum die Bruttogrundfläche (nachfolgend nur noch BGF) nur von den dazugehörigen Räumen (Bsp: 2 Büroräume und WC) anzugeben ist.
Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass bei gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht aufgeteilt wurden, die Nebenflächen wie Treppenhäuser, Keller usw. auf die vorhandenen Nutzungseinheiten aufgeteilt werden müssen, da am Ende ja die gesamte BGF des Gebäudes angegeben werden muss (Bsp. Bäcker links u. Fleischer rechts - dazwischen eine Treppe. Treppenfläche halbieren und je einen Teil dem jeweiligen Geschäft zuordnen damit die gesamte BGF "abgegolten" ist).
Zur Frage: Wenn ich bei Teileigentum nur die wirklich dazugehörigen Räumlichkeiten per BGF eintrage, fehlen ja insgesamt alle Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Keller usw. Wäre es nicht sinnvoller, die BGF des gesamten Gebäudes auszurechnen um dann per Miteigentumsanteil die BGF der einzelnen Einheit auszurechen? Auf diesem Wege würden im direkten Vergleich dann auch die beiden BGF eines aufgeteilten und eines nicht aufgeteilten Gebäudes übereinstimmen, da sämtliche Flächen berücksichtigt wurden.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen SVVS.
ich wollte hiermit fragen, wie ihr in meinem Fall vorgehen würdet bzw. wie eure Denkweise dazu wäre, da das zuständige FA überlastet ist und ich keine Antwort bekomme oder einige Zeit warten muss.
Kurz zur Vorgeschichte: Vor einiger Zeit wurde mir durch das Finanzamt auf Nachfrage mitgeteilt, dass bei Teileigentum die Bruttogrundfläche (nachfolgend nur noch BGF) nur von den dazugehörigen Räumen (Bsp: 2 Büroräume und WC) anzugeben ist.
Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass bei gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht aufgeteilt wurden, die Nebenflächen wie Treppenhäuser, Keller usw. auf die vorhandenen Nutzungseinheiten aufgeteilt werden müssen, da am Ende ja die gesamte BGF des Gebäudes angegeben werden muss (Bsp. Bäcker links u. Fleischer rechts - dazwischen eine Treppe. Treppenfläche halbieren und je einen Teil dem jeweiligen Geschäft zuordnen damit die gesamte BGF "abgegolten" ist).
Zur Frage: Wenn ich bei Teileigentum nur die wirklich dazugehörigen Räumlichkeiten per BGF eintrage, fehlen ja insgesamt alle Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Keller usw. Wäre es nicht sinnvoller, die BGF des gesamten Gebäudes auszurechnen um dann per Miteigentumsanteil die BGF der einzelnen Einheit auszurechen? Auf diesem Wege würden im direkten Vergleich dann auch die beiden BGF eines aufgeteilten und eines nicht aufgeteilten Gebäudes übereinstimmen, da sämtliche Flächen berücksichtigt wurden.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen SVVS.
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