Guten Tag,
kurze Frage, ob meine Denkweise in die richtige Richtung geht.
Im vorliegenden Fall geht es um ein Geschäftsgrundstück das zu rund 85 % zu gewerblichen Zwecken (Büro, Arzt) genutzt wird und zu 15 % wohnbaulich (4 Wohnungen). Nimmt man Bezug auf die Definitionen von ELSTER, ist ein Grundstück, welches >80% der Fläche zu gewerbl. [...] Zwecken genutzt wird, ein Geschäftsgrundstück. Aufgrund der insgesamt drei verschiedenen Nutzungen (Büro, Ärzte, Wohnungen) wollte ich das Gebäude per Bruttogrundfläche in die einzelnen Nutzungseinheiten (drei verschiedene Gebäudeteile) aufteilen. Dies wurde mir zur Vereinfachung für ein anderes Objekt vom Finanzamt so empfohlen. ABER: Dies funktioniert ja einwandfrei für die Büro- und die Arztflächen, da diese als Gebäudeart auswählbar sind
(= Nichtwohngrundstück). Die Wohnungen als extra Gebäudeteil einzupflegen geht natürlich in der Rubrik Nichtwohngrundstück nicht.
Trotz der mehr als überwiegenden gewerblichen Nutzung hätte ich jetzt einfach "Gemischt genutztes Grundstück" ausgewählt und die gesamte Bruttogrundfläche angegeben. Hierbei wird zwar nicht ersichtlich zu welchen Teilen welche Nutzung vorliegt, jedoch wäre alles abgegolten. Was meint ihr?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen SVVS.
kurze Frage, ob meine Denkweise in die richtige Richtung geht.
Im vorliegenden Fall geht es um ein Geschäftsgrundstück das zu rund 85 % zu gewerblichen Zwecken (Büro, Arzt) genutzt wird und zu 15 % wohnbaulich (4 Wohnungen). Nimmt man Bezug auf die Definitionen von ELSTER, ist ein Grundstück, welches >80% der Fläche zu gewerbl. [...] Zwecken genutzt wird, ein Geschäftsgrundstück. Aufgrund der insgesamt drei verschiedenen Nutzungen (Büro, Ärzte, Wohnungen) wollte ich das Gebäude per Bruttogrundfläche in die einzelnen Nutzungseinheiten (drei verschiedene Gebäudeteile) aufteilen. Dies wurde mir zur Vereinfachung für ein anderes Objekt vom Finanzamt so empfohlen. ABER: Dies funktioniert ja einwandfrei für die Büro- und die Arztflächen, da diese als Gebäudeart auswählbar sind
(= Nichtwohngrundstück). Die Wohnungen als extra Gebäudeteil einzupflegen geht natürlich in der Rubrik Nichtwohngrundstück nicht.
Trotz der mehr als überwiegenden gewerblichen Nutzung hätte ich jetzt einfach "Gemischt genutztes Grundstück" ausgewählt und die gesamte Bruttogrundfläche angegeben. Hierbei wird zwar nicht ersichtlich zu welchen Teilen welche Nutzung vorliegt, jedoch wäre alles abgegolten. Was meint ihr?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen SVVS.
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