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Frage zu Grundsteuer BW Nenner&Zähler

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    Frage zu Grundsteuer BW Nenner&Zähler

    Hallo Zusammen,

    beim Ausfüllen des passenden Formulars für die neue Grundsteuerberechnung in Baden Württenberg hänge ich bei den folgenden Fragen nach dem Studium der Hilfetexte (Danke an die Schreiber!):

    Muss ich & meine Frau jeweils eine eigene Erklärung abgeben (die Grundstücke gehören beiden jeweils zu 50%; nur ich habe ein Schreiben erhalten) oder reicht eine gemeinsame? (Nachtrag: s.u.: ich würde sagen, eine gemeinsame reicht)

    Eine (unsere) Doppelhaushälfte steht auf einem eigenen Grundstück bzw. Flurstück. Wie oben geschrieben, ist das Grundstück jeweil auf beide Partner zu je 50% eingetragen.
    In Zeile 11 im GW1 würde ich daher bei Zähler und Nenner (je nach dem, ob meine Frau noch eine eigene Erklärung abgeben muss) entweder 1 / 1 (wenn meine Erklärung reicht) oder 1 / 2 eintragen (wenn ich meinen Anteil in meiner Erklärung angebe und meine Frau ihren in ihrer eigenen Erklärung).
    So korrekt?

    Ein weiteres Grundstück gehört mir zu 25%, meiner Frau zu 25% und die anderen 50% der Nachbarin.
    In Zeile 11 im GW1 für dieses Grundstück würde ich bei Zähler und Nenner folgendes eintragen:
    1 / 2 (wenn wir eine gemeinsame Erklärung abgeben)
    1 / 4 (wenn jeder von uns seine eigene Erklärung abgibt)


    Im GW1 / Eigentümer habe ich "Ehegatten" angegeben, bei den beiden anzugebenden Eigentümern jeweils Zähler/Nenner (Zeile 51) 1 / 2 - somit würde ich sagen, hat sich meine Frage oben nach der extra durch meine Frau abzugebene Erklärung erledigt - NEIN, brauche ich bzw. sie NICHT. Auch trage in den Zeilen 11 der GW1 jeweils DIE GEMEINSAMEN Daten ein (also beim 1.ten Grundstück 1/1, beim 2.ten gemeinsamen Grundstück mit der Nachbarin 1/2), die Aufteilung erfolgt hier. Korrekt?

    Eine weitere Frage zu GW1/Empfangsvollmacht: Muss ich den Punkt 29 "Der/Die in den Zeilen 22 bis 28 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung." anhaken, bin ich Empfangsbevollmächtigtrer nach §183?

    Vielen Dank!

    #2
    ich würde sagen, eine gemeinsame reicht
    Natürlich ist nur eine Erklärung abzugeben. Für die Doppelhaushälfte auf eigenem Flurstück ist Zähler und Nenner jeweils 1, auch der Rest

    deiner Annahmen für die gemeinsame Erklärung stimmt. Die m²-Anteile für die Zeile 3 von GW2 muss man selbst ausrechnen.

    Zu Empfangsvollmacht muss bei Ehegatten nichts angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie

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