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Grundsteuer NRW Ertragswertverfahren

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    Grundsteuer NRW Ertragswertverfahren

    Hallo,

    ich habe ein Wohn- und Geschäftshaus in NRW.

    Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass für dieses Grundstück das Sachwertverfahren gilt.

    Das Ladenlokal habe ich auch erfolgreich hinterlegt. Muss ich jetzt die 3 Wohnungen als weiteres Objekt mit einer Gesamtbruttogrundstücksfläche angeben (siehe Bild) ?

    Vielen, vielen Dank für Hilfe!

    André
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    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Entweder Sachwert oder Ertragswert ! Maßgeblich ist die Grundstücksart nach § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank.

      Demnach liege ich richtig: Gemischt genutzt.

      Der Flächenanteil des Ladens beträgt mehr als 20%.

      Bleibt jedoch meine Frage. Muss ich das Ladenlokal UND die Wohnungen getrennt wie auf dem Bild angeben ?

      Viele Grüße

      André

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        #4
        Muss ich das Ladenlokal UND die Wohnungen getrennt wie auf dem Bild angeben ?
        Das macht natürlich Sinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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