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Angaben zu 4 - Grund und Boden, Abweichender Entwicklungsstand

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    Angaben zu 4 - Grund und Boden, Abweichender Entwicklungsstand

    Hallo,

    folgende Situation:

    -ich besitze ein unbebautes Grundstück
    -dieses wurde von Juli 21 bis April 22 mit einem Einfamilienhaus bebaut

    meine Frage: Was muss ich bei Abweichender Entwicklungsstand eines unbebautem Grundstücks angeben. Rohbau- oder Bauerwartungsland?

    #2
    meine Frage: Was muss ich bei Abweichender Entwicklungsstand eines unbebautem Grundstücks angeben. Rohbau- oder Bauerwartungsland?
    Nichts, du erklärst unbebautes Bauland, das am 01.01.2022 bereits Bauland war, sonst hättest du 2021 dort nicht bauen dürfen.

    Zum 01.01.2023 erfolgt dann die Artfortschreibung bzw. Fortschreibung zu einem bebauten Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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