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Grundsteuer NRW - Art des Grundstücks mit Einfamilienhaus, Grünanlage und Wald

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    Grundsteuer NRW - Art des Grundstücks mit Einfamilienhaus, Grünanlage und Wald

    Hallo zusammen,

    bei der Erstellung der Grundsteuererklärung für mehrere Grundstücke in NRW haben sich mir zwei Unklarheiten ergeben.
    Bei der zu erklärenden Fläche geht es um mehrere zusammenhängende Flurstücke. Eines davon ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Die weiteren Stücke sind teils Grünland, teils Wald - alles nicht aktiv wirtschaftlich genutzt.
    Alle Flurstücke außer dem bebauten Stück sind aber somit als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu werten. Es wird hierfür also eine Erklärung nötig, in der diese unbebauten Flurstücke in GW3 eingetragen werden.

    Ich gehen nun davon aus, dass für das bebaute Grundstück eine weitere Erklärung notwendig ist, in der dieses eine Flurstück in GW2 eingetragen wird. Ist das soweit korrekt, oder sollten alle (bebaut und unbebaut) in einer gemeinsamen Erklärung eingereicht werden?

    Zur wesentlichen Frage: Das bebaute Flurstück verfügt auch über eine recht große Grünanlage, sowie einen an die anderen reinen Forststücke angrenzenden Waldteil. Diese Nutzungen sind auch im Kataster vermerkt (also in der Detailansicht unter grundsteuer-geodaten.nrw.de). Der Großteil ist hier als "Grünanlage" bezeichnet, der bebaute Teil als "Wohnbaufläche", und der Waldsteifen als "Laubholz / Nadelholz". Mein Frage: Was ist nun die "Art des Grundstücks" - ist es ein Einfamilienhaus oder ein "gemischt genutztes Grundstück"? Wird das ganze Flurstück dann nach Grundsteuer B besteuert oder sind die Grünanlagen und der Forst auf dem bebauten Flurstück irgendwie dem "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" zuzuordnen?

    Besten Dank vorab!

    Roman

    #2
    Wie war es denn bisher ? Gibt es zwei Aktenzeichen bzw. zwei Einheitswertbescheide ?

    Das bebaute Grundstück ist ein Einfamilienhaus, mit gemischt genutztes Grundstück ist etwas anderes gemeint.

    Klärungsbedürftig ist nur, ob alle Flurstücke einschließlich der Waldfläche zu dieser wirtschaftlichen Einheit gehören.

    Die Angaben im Kataster sind dafür nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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