Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - Thüringen - Grundstücksart - Bebaut, unbebaut - Scheune, Garage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - Thüringen - Grundstücksart - Bebaut, unbebaut - Scheune, Garage

    Hallo,

    ich brauche Hilfe bei 2-3 Fragestellungen bitte.
    Bundesland: Thüringen

    Wir haben 2 Flurstücke unter 1 Aktenzeichen
    • Entwicklungszustand: 2 x baureifes Land
    • Kein landwirtschaftlicher Betrieb
    • Keine geschäftlichen Aktivitäten
    - das 1. Flurstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus,Scheune (direkt am Wohnhaus, begehbar durch das Haus), Garage, kleine Werkstatt (Garage und Werkstatt schließen sich Wand and Wand an Scheune an)
    - das 2. Flurstück, direkt neben dem 1., ist unbebaute Fläche, gar nichts darauf

    Welche Grundstücksart ist nun im Hauptvordruck (GW1) anzugeben?
    Als was sind Scheune, Werkstatt zu deklarieren? Nebengebäude? Nutzfläche? Wohnfläche?

    Grüße

    #2
    Wofür werden denn die Scheune und die Werkstatt genutzt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      danke für die Antwort!
      Die Werkstatt ist nur zum Aufbewahren von Werkzeug und die Scheune als Stellplatz für Hänger und allgemein als Abstellraum.

      Kommentar


        #4
        In der Hilfe zu den für Thüringen gültigen Formularen findet man folgende Hinweise:

        Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen (zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken
        (zum Beispiel Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen des
        Bauordnungsrechts der Länder zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche.


        Und weiter:

        Die Grundflächen von Zubehörräumen sind nicht einzutragen. Zubehörräume sind unter anderem:,
        • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
        Was m. E. im Unklaren bleibt, ist, ob man bei einer Scheune, in der ein Anhänger abgestellt wird, einen Stellplatz angeben muss.

        Wenn man unter Garage ein Bauwerk versteht, in dem PKW geparkt werden dürfen, könnte die Scheune auch noch als Abstellraum

        außerhalb der Wohnung durchgehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke Charlie!
          Das hilft schonmal weiter. Falls ich mehr erfahren sollte, trage ich es hier nach.

          Kommentar


            #6
            Ich bin immer noch verwirrt, wie ich 2 verschiedene Flurstücke (1 bebaut, 1 unbebaut) unter demselben Aktenzeichen einpflegen soll. Ich kann nur eine Grundstücksart wählen.
            Sind bebaute und unbebaute Flürstücke immer unter unterschiedlichen Aktenzeichen geführt? Geht doch sonst nicht, oder?

            Kommentar


              #7
              Unmittelbar angrenzende Flächen werden in der Regel dem bebauten Grundstück zugeordnet. Zumeist besteht ja auch

              ein Nutzungszusammenhang, der zu nur einer wirtschaftlichen Einheit führt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Soll ich die Flächen addieren oder beide Flurstücke als 2 Flächen eintragen, aber gesamt unter "bebaut" (GW1, GW2) ?
                Danke für deine Geduld und Hilfe, Charlie

                Ah ne
                Ich muss ja beide angeben mit Flurnummer ..... Oh Gott, das ist einfach keine Ahnung haha
                Zuletzt geändert von Lupus; 07.09.2022, 22:12.

                Kommentar


                  #9
                  Soll ich die Flächen addieren oder beide Flurstücke als 2 Flächen eintragen, aber gesamt unter "bebaut" (GW1, GW2) ?
                  In GW1 erfasst du die Flurstücke einzeln, in GW2 wird bei identischem Bodenrichtwert addiert. Bebaut ist richtig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X