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Grundsteuer Art des Grundstücks

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    Grundsteuer Art des Grundstücks

    Hallo,
    ich sitze gerade über der Grundsteuererklärung und bin etwas verzweifelt.
    Ich besitze zusammen mit meinem Bruder einen 4 Seiten Hof. Ein Gebäude wird als Wohnhaus genutzt. 2 Gebäude sind verpachtet. Das andere Gebäude wird als Scheune genutzt. Nun meine Frage: Welche Art von Grundstück in der Anlage Grundstück muss ich angeben? Mir scheint keine richtig zu passen.
    Vielen Dank schon Mal fürs helfen.
    Viele Grüße Steffen

    #2
    2 Gebäude sind verpachtet. Das andere Gebäude wird als Scheune genutzt.
    An einen Landwirt oder für eine gewerbliche Nutzung ? Ihr selbst habt keine Landwirtschaft mehr ?

    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die 2 Gebäude sind an eine Agrargenossenschaft verpachtet. Wir selbst haben keine Landwirtschaft.
      Wir wohnen in Sachsen.

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        #4
        § 234 BewG regelt, was alles zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört. Zur Hofstelle findet man dort folgende Bestimmung:

        Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

        Ob die aktuelle Nutzung diesen Anforderungen genügt, können wir im Forum nicht beurteilen, das müsst ihr selbst bzw. mit dem Finanzamt klären.

        Falls Landwirtschaft bejaht wird, müssten 2 Erklärungen eingereicht werden, da der Wohnteil gesondert bewertet wird, Falls keine Landwirtschaft

        vorliegt, kommt es für die Grundstücksart auf die Wohn- und Nutzflächen bzw. deren Verhältnis an. Siehe § 249 BewG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Antwort. Da muss ich mich nochmal kundig machen.

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