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Grundsteuer, unter der Gemeinde kann die Gemarkung nicht aufgerufen werden

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    Grundsteuer, unter der Gemeinde kann die Gemarkung nicht aufgerufen werden

    Hallo,
    seit Wochen versuche ich vergeblich, im Formular GW3, unter der jetzigen Gemeinde ( war bis letztes Jahr eine andere Gemeinde) die Gemarkung auszuwählen, leider wird die Gemarkung nicht angezeigt. Unter der alten Gemeinde hingegen wird die Gemarkung angezeigt. Ich kann doch nicht die alte Gemeinde auswählen, oder doch? Aber das würde ja nicht stimmen und währe eine falsche Angabe. Ich weiß nicht was ich tun soll. Die Dame von der Hotline wusste auch nicht weiter und wollte sich wieder melden. Aber ich warte immernoch auf den Rückruf.

    #2
    Hallo,

    und wie sollen wir dir da jetzt weiterhelfen, wenn Du uns weder die Gemeinde noch die Gemarkung nennst?

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Ich kann doch nicht die alte Gemeinde auswählen, oder doch?
      Natürlich kannst du das !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        "Hallo, und wie sollen wir dir da jetzt weiterhelfen, wenn Du uns weder die Gemeinde noch die Gemarkung nennst?"

        Ja natürlich, Entschuldigung. Land Thüringen, die Gemeinde Greußen ( früher Großenehrich) und die Gemarkung Niederspier
        LG Anja
        Zuletzt geändert von renateanja; 06.09.2022, 05:03.

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          #5
          Hallo,

          laut Wikipedia:

          Niederspier wurde 1996 Teil der Stadt Großenehrich, die sich zum 1. Januar 2021 mit der Gemeinde Wolferschwenda und der Stadt Greußen zur neuen Stadt und Landgemeinde Greußen zusammenschloss.

          Das alles scheint aber ELSTER nicht mitbekommen zu haben, in dem Bereich sind mehrere Fehler...

          Solange ELSTER da kein Update macht, bleibt erstmal nur die alte Gemeinde zu verwenden.

          Gruß
          Sepp

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            #6
            Solange ELSTER da kein Update macht, bleibt erstmal nur die alte Gemeinde zu verwenden.
            Was doch auch keine Rolle spielt. Die Grundsteuer nach den neuen Vorschriften wird ab 2025 erhoben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielen Dank, wenn es keine Rolle spielt, werde ich die alte Gemeinde nehmen.
              ( Wieso nur hat das die Dame von der Hotline nicht gewusst?!)
              LG Anja

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                #8
                Wieso nur hat das die Dame von der Hotline nicht gewusst?
                Auf solche Fehler in den Eingabemasken werden die nicht geschult. Noch dazu, als der Fehler bei Mein ELSTER bisher offenbar

                nicht bemerkt wurde. Man könnte jetzt an die ELSTER-Hotline schreiben, aber das lohnt auch nicht. Spätestens bei der Weitergabe

                der Grundsteuermessbeträge an die hebeberechtigten Gemeinden wird der Fehler bemerkt und dann irgendwann auch behoben
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank an Euch, Ihr habt mir sehr geholfen. LG Anja

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