Hallo,
Ich habe in 2020 einen Teil (38,36%) meiner Eigentumswohnung an einen der marktüblichen Anbieter (eine GmbH) verkauft. Laut Anbieter führte dies zu einer Bruchteilsgemeinschaft, obwohl ich persönlich jetzt eher von einer Gesamthandsgemeinschaft ausgegangen bin. Zumindest so wie ich die Definition als Nicht-Jurist bislang gedeutet habe, denn ich habe lebenslanges Niessbrauchrecht und die Rechte des Käufers sind notariell weitestgehend von meiner Zustimmung abhängig, also eingeschränkt. Die Grunderwerbssteuer für diesen Teilverkauf übernahm zu 100% der Käufer. Für die Begleichung der fortwährend zu zahlenden Grundsteuern komme bislang zu 100% ich auf.
Im Zuge der Grundsteuer Reform stellt sich mir nun die Frage, wie ich die Grundsteuer Erklärung zu übermitteln habe? Ich habe bislang immer nur Beispiele für die "klassischen" Bruchteilsgemeinschaften gefunden, also z.B. Eheleute oder Erbengemeinschaften. Allerdings handelt es sich ja offensichtlich bei mir und den übrigen, immer häufiger angebotenen Immobilienteilverkäufen i.d.R. um Bruchteilsgemeinschaften einer natürlichen und einer juristischen Person. Leider zeigt sich die Firma auch nicht gerade sehr hilfreich, denn mir wurde bislang nur eine Vollmacht angeboten und zwei Steuernummern der Untergesellschaften mitgeteilt, mit anderen Worten: entgegen der Empfehlung der FA, dass bei mehreren Eigentümern eine gemeinsame Erklärung zu übermitteln sei, bleibt diese Aufgabe trotz fehlender Hilfestellung des Miteigentümers wohl an mir "kleben". Wer hat diesbezüglich vielleicht bereits Erfahrungen gemacht und kann mir mit ein paar Tips helfen? Ich gehe ausserdem davon aus, dass Immobilienteilvekäufer die vereinfachte Webseite https://www.grundsteuererklaerung-fu...vateigentum.de wohl eher nicht benutzen können?
Vielen Dank!
R., Berlin
Ich habe in 2020 einen Teil (38,36%) meiner Eigentumswohnung an einen der marktüblichen Anbieter (eine GmbH) verkauft. Laut Anbieter führte dies zu einer Bruchteilsgemeinschaft, obwohl ich persönlich jetzt eher von einer Gesamthandsgemeinschaft ausgegangen bin. Zumindest so wie ich die Definition als Nicht-Jurist bislang gedeutet habe, denn ich habe lebenslanges Niessbrauchrecht und die Rechte des Käufers sind notariell weitestgehend von meiner Zustimmung abhängig, also eingeschränkt. Die Grunderwerbssteuer für diesen Teilverkauf übernahm zu 100% der Käufer. Für die Begleichung der fortwährend zu zahlenden Grundsteuern komme bislang zu 100% ich auf.
Im Zuge der Grundsteuer Reform stellt sich mir nun die Frage, wie ich die Grundsteuer Erklärung zu übermitteln habe? Ich habe bislang immer nur Beispiele für die "klassischen" Bruchteilsgemeinschaften gefunden, also z.B. Eheleute oder Erbengemeinschaften. Allerdings handelt es sich ja offensichtlich bei mir und den übrigen, immer häufiger angebotenen Immobilienteilverkäufen i.d.R. um Bruchteilsgemeinschaften einer natürlichen und einer juristischen Person. Leider zeigt sich die Firma auch nicht gerade sehr hilfreich, denn mir wurde bislang nur eine Vollmacht angeboten und zwei Steuernummern der Untergesellschaften mitgeteilt, mit anderen Worten: entgegen der Empfehlung der FA, dass bei mehreren Eigentümern eine gemeinsame Erklärung zu übermitteln sei, bleibt diese Aufgabe trotz fehlender Hilfestellung des Miteigentümers wohl an mir "kleben". Wer hat diesbezüglich vielleicht bereits Erfahrungen gemacht und kann mir mit ein paar Tips helfen? Ich gehe ausserdem davon aus, dass Immobilienteilvekäufer die vereinfachte Webseite https://www.grundsteuererklaerung-fu...vateigentum.de wohl eher nicht benutzen können?
Vielen Dank!
R., Berlin