dann stellt sich die Frage, ob man sich von vornherein selbst benachteiligen soll, weil der Steuergesetzgeber was anderes (ungenau) schreibt, als er meint...
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Keine Ankündigung bisher.
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weil der Steuergesetzgeber was anderes (ungenau) schreibt, als er meint...Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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