Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo werden unbebaute Grundstücke und Garten angegeben ? => Grundsteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo werden unbebaute Grundstücke und Garten angegeben ? => Grundsteuer

    Hallo
    ich bin gerade dabei die Grundsteuererklärung anzugeben. Dabei bin ich auf folgenden Punkt gestoßen, wo ich leider nichts zu gefunden habe:

    Es geht um den Hauptvordruck GW1 und 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens. Mir ist klar, dass hier das gebaute Grundstück angegeben wird. Was ist aber mit einem unbebauten Grundstück und dem Garten. Diese haben eine eigene Flurstücknummer (sind aber nicht bebaut). Muss ich diese dann auch unter "Gemarkung beziehungsweise Flurstück" angeben ? Dort sind ja mehrere Einträge möglich.

    Was muss ich dann noch unter "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks": angeben ? Ist dort der Bodenrichtwert anzugeben obwohl das Flurstück nicht bebaut ist?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten

    Gruß
    Andy


    #2
    In der Regel gehört der Garten zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, zumindest wenn die Flurstücke aneinander angrenzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie.
      Bei der Angaben der Feststellung kann ich nur bebaute oder unbebaute Grundstücke angeben. Ich habe ja sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke.

      Muss ich dann 2 Erklärungen abgeben ? => Funktioniert das mit nur einem Aktenzeichen ?

      Danke und Grüße
      Andy

      Kommentar


        #4
        Muss ich dann 2 Erklärungen abgeben ? => Funktioniert das mit nur einem Aktenzeichen ?
        Nein und nein ! Die unbebauten Flurstücke gehören zur gleichen wirtschaftlichen Einheit und das ist ein bebautes Grundstück.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Danke Charlie. Das hat mich jetzt ein großes Stück weitergebracht :-)

          Kommentar


            #6
            Doch noch eine Frage: Wenn das Grundstück unbebaut ist: Welcher Wert wird dann aus den Geodaten genommen? Mehrgeschossig oder Ein/Zweitgeschossig?

            Danke

            Kommentar


              #7
              Welcher Wert wird dann aus den Geodaten genommen? Mehrgeschossig oder Ein/Zweitgeschossig?
              Maßgeblich ist der Wert, der für dein Haus gilt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X