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Grundsteuererklärung Erbfrage

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    Grundsteuererklärung Erbfrage

    Hallo,

    Ich mache gerade die Erklärung für meine Mutter und stolper über Eigentumsverhältnisse, bzw. was ich eintragen muss:
    Mein Vater ist 2019 verstorben aber im Grundbuch stehen noch beide als Besitzer drinne. Nach Erbrecht (Pflichtanteil) steht mir seine Hälfte zu 50% zu.
    Jetzt di Frage: Muss ich meinen Namen als Miteigentümer zu 25% mit eintragen oder reicht es wenn ich meine Mutter alleine eintrage (Alleineigentum natürliche Person).

    Danke für die Klärung!

    #2
    Gab es ein Testament oder galt die gesetzliche Erbfolge ? Gibt es einen Erbschein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Kein Testament, noch kein Erbschein... ja, es galt die gesetzliche Erbfolge.

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        #4
        Hallo Charlie24,

        Konntest du eine eine Antwort finden?

        Danke für den Support!

        Kommentar


          #5
          Entschuldige, ich habe deine Antwort gestern übersehen. Hier ist im Moment ziemlich viel los.

          Da die Verhältnisse am 01.01.2022 maßgeblich sind, sollte die Erbengemeinschaft in der Erklärung vorkommen.

          Am transparentesten lässt sich das darstellen, wenn du deine Mutter zweimal erfasst, einmal mit ihrem originären

          Anteil von 1/2 und dann erneut als Beteiligte der Erbengemeinschaft mit 1/4. Die ID darf bei deiner Mutter nur einmal

          eingetragen werden. Bei den Eigentumsverhältnissen wählst du Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen

          Personen und bei den zusätzlichen Angaben zum Namen der Gemeinschaft trägst du <Vorname Name> deiner Mutter

          und Erben von <Vorname Name> deines Vaters ein. Eigentlich müsste eine Zurechnungsfortschreibung zum 01.01.2020

          erfolgen, aber wenn es noch keinen Erbschein gibt, wird das Finanzamt nicht tätig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Das kann ich gut verstehen, um so mehr DANKE für die schnelle und präzise Antwort!
            Werde es morgen so versuchen einzutragen..

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              #7
              Kann zwar technisch so funktionieren, richtig wäre aber die Mutter nur 1x aber mit dem richtigen Gesamtanteil einzutragen (3/4)

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                #8
                Darüber lässt sich trefflich streiten, eine Hälfte gehört der Mutter direkt, außerdem gehört ihr ein Viertel als Teil einer Erbengemeinschaft.

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                  #9
                  ... außerdem gehört ihr ein Viertel als Teil einer Erbengemeinschaft.
                  Und die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Bei der Grundbuchberichtigung werden die Anteile deshalb sauber getrennt gehalten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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