Hallo,
ich habe eine Frage zu Duplex-TG-Plätzen bei der Grundsteuer-Erklärung für Bayern:
In einem Mehrfamilienhaus (keine WEG) befinden sich in der Tiefgarage 8 Stellplätze als Doppelparker (Duplex). Jeweils 2 Duplex-Anlagen (= 4 Stellplätze) befinden sich links und rechts, dazwischen die Zufahrtsfläche. Wie muss die Fläche der Stellplätze berechnet werden?
Die Trägerplatte, auf der der Pkw abgestellt wird, ist 5 m lang, 2,2 m breit. Beträgt die Fläche also 11 qm pro Stellplatz? Für das gesamte Objekt also 11 * 8 = 88 qm? (Davon abzuziehen der Freibetrag von 50 qm.)
Der Zufahrtsweg in die TG sowie die Treppe ins Haus sind Verkehrsflächen und daher nicht relevant. Ist das korrekt?
ich habe eine Frage zu Duplex-TG-Plätzen bei der Grundsteuer-Erklärung für Bayern:
In einem Mehrfamilienhaus (keine WEG) befinden sich in der Tiefgarage 8 Stellplätze als Doppelparker (Duplex). Jeweils 2 Duplex-Anlagen (= 4 Stellplätze) befinden sich links und rechts, dazwischen die Zufahrtsfläche. Wie muss die Fläche der Stellplätze berechnet werden?
Die Trägerplatte, auf der der Pkw abgestellt wird, ist 5 m lang, 2,2 m breit. Beträgt die Fläche also 11 qm pro Stellplatz? Für das gesamte Objekt also 11 * 8 = 88 qm? (Davon abzuziehen der Freibetrag von 50 qm.)
Der Zufahrtsweg in die TG sowie die Treppe ins Haus sind Verkehrsflächen und daher nicht relevant. Ist das korrekt?
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