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Grundsteuer (Bayern) für Duplex-TG-Plätze

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    Grundsteuer (Bayern) für Duplex-TG-Plätze

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu Duplex-TG-Plätzen bei der Grundsteuer-Erklärung für Bayern:

    In einem Mehrfamilienhaus (keine WEG) befinden sich in der Tiefgarage 8 Stellplätze als Doppelparker (Duplex). Jeweils 2 Duplex-Anlagen (= 4 Stellplätze) befinden sich links und rechts, dazwischen die Zufahrtsfläche. Wie muss die Fläche der Stellplätze berechnet werden?

    Die Trägerplatte, auf der der Pkw abgestellt wird, ist 5 m lang, 2,2 m breit. Beträgt die Fläche also 11 qm pro Stellplatz? Für das gesamte Objekt also 11 * 8 = 88 qm? (Davon abzuziehen der Freibetrag von 50 qm.)

    Der Zufahrtsweg in die TG sowie die Treppe ins Haus sind Verkehrsflächen und daher nicht relevant. Ist das korrekt?

    #2
    Die Zufahrtswege sind m. E. nicht relevant, weil das ja Verkehrsflächen sind.Vielleicht muss man aber die Abstände zwischen

    den einzelnen Trägerplatten dazu rechnen. Bei meinen Garagenflächen rechnen die seitlichen Abstände zu den Wänden ja auch

    zur Nutzfläche. Wenn sich die DIN 277 nicht explizit dazu äußert, ist das natürlich wieder so ein Detailfrage, die man nicht wirklich

    rechtssicher beantworten kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aus meinem Seminarskript:
      Duplex / Mehrfachstellplatz
      Bei einem Duplex / Mehrfachstellplatz handelt es sich um eine doppelstöckige Garage, in der
      zwei oder mehr Fahrzeuge übereinander geparkt werden können.

      Bei Duplex- oder Multiparkern ist die Gebäudefläche maßgebend. Bei Garagen ist die Gebäude-
      fläche die Nutzfläche.

      Nutzfläche in diesem Sinn ist insbesondere die Gebäudenutzfläche nach
      DIN 277, vornehmlich die DIN 277-1:2005-02. Die Gebäudenutzfläche ist die „Bodenfläche“ (im
      Schaubild grau). Die orange dargestellten Flächen bleiben ebenso wie Verkehrsflächen der Tief-
      garage wie Rampen, Fahr- und Rangierflächen unberücksichtigt. Die anzusetzende Gebäude-
      nutzfläche richtet sich nach der Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten.

      Beispiel:
      Die Gebäudenutzfläche (Bodenfläche / grau) beträgt 30 qm.
      Die 3 Stellplätze gehören zu einem Bürogebäude und werden von den Angestellten ge-
      nutzt.

      Lösung:
      Bei dem Bürogebäude ist eine Gebäudenutzfläche von 30 qm zu berücksichtigen, da die
      Stellplätze nicht in einem Zusammenhang mit Wohnnutzung stehen.

      In deinem Beispiel aber Wohnnutzung, daher 44 m2 Nutzfläche (Bodenplatte) für das Haus.

      Insgesamt unter 50 m2 also mit Nutzfläche 0 m2 anzugeben.
      Zuletzt geändert von Radix61; 06.09.2022, 21:25.

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        #4
        Es ist anscheinend alles bereits geregelt, es wird aber nicht veröffentlicht. Woher sollen die Leute erfahren, was sie erklären müssen ?

        Man darf bzw. muss ja in dem Fall 0 m² eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das sind halt die Spezialfälle

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