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Unverheiratet = Bruchteilsgemeinschaft? + Folgefrage zu Anredeschlüssel

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    Unverheiratet = Bruchteilsgemeinschaft? + Folgefrage zu Anredeschlüssel

    Hallo,

    ich wohne in Niedersachen und habe zwei Fragen in Bezug auf meine Angaben zum den Eigentümern.
    1. Meine Partnerin und ich sind unverheiratet. Als Erbbauberechtigte sind wir im Grundbuch zu gleichen Anteilen als Besitzer eines Einfamilienhauses eingetragen. Gelten wir als Bruchteilsgemeinschaft?
    1. Davon ausgehend habe ich meine Grundsteuererklärung gemacht. Bei der Überprüfung wird mir folgender Fehler angezeigt: „Bei den Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen fehlt die Angabe zum Namen der Gemeinschaft.“ Was soll ich bei den „Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen“ (Anredeschlüssel, Name der Gemeinschaft, usw.) eintragen? Meine Partnerin und ich wohnen zusammen und sie ist bereits als Miteigentümer bei dem Punkt „Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen“ eingetragen.

    Vielen Dank

    Marc


    #2
    Ihr dürft euch einen Namen aussuchen, z.B. Grundstücksgemeinschaft Meier/Müller. Ob das jetzt tatsächlich eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine sonstige Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen ist, ist für die Bewertung ohne Belang.

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      #3
      Dankeschön für die schnelle Rückmeldung. Ich habe mir so etwas auch schon gedacht, aber war etwas verwirrt. Leider wurde dies auch nicht bei den offiziellen Hilfserläuterungen erklärt

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