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Grundsteuer Bayern: 1 Grundstück - 2 Häuser und 2 Aktenzeichen

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    Grundsteuer Bayern: 1 Grundstück - 2 Häuser und 2 Aktenzeichen

    Hallo und guten Morgen,

    ich bin glücklicher Besitzer eines Grundstücks in Bayern, auf dem zwei Häuser stehen. Beide Häuser stehen auf einem Grundstück mit der gleichen Gemarkung. Seitens Finanzamt wurden mir zwei Bescheide zugeschickt, auf denen sich für die beiden Häuser zwei Aktenzeichen befinden.

    Zur weiteren Erläuterung und auch zur Erweiterung der Frage:

    - Haus Nr. 1 ist ein Zweifamilienhaus, das meine Familie und meine Eltern bewohnen, beide in getrennten Wohneinheiten. Das Haus besitzt auch eine eigene Hausnummer.

    - Haus Nr. 2 ist ein unbewohnbares und abbruchreifes Haus. De facto würde man von 0qm Wohnfläche sprechen. Auch dieses Haus besitzt eine eigene Hausnummer.

    Wie ist hier vorzugehen bzgl. der beiden Aktenzeichen? Erstellen eines neuen Formulars, inkl. der erneuten Angabe der Gesamtfläche des Grundstücks? Oder Angabe als zusätzliche "Wohneinheit mit 0 qm Wohnfläche" innerhalb des Formulars für Haus 1? Wenn ja, wie ist mit dem zweiten Aktenzeichen zu verfahren?

    Gibt es eine Möglichkeit ein absolut unbewohnbares Haus, das ich auch plane in den nächsten Jahren abzureißen, von der Grundsteuer zu befreien? Im Jahr 2020 wurde bereits mit dem zuständigen Finanzamt ein reduzierter Einheitswert von ca. 7.000€ vereinbart, der bereits zur Absenkung der Grundsteuer beigetragen hat. Wirkt sich das auch auf die neue Grundsteuer aus?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre/eure Hilfe.

    VG
    JR
    Zuletzt geändert von Johannes Reichenberger; 08.09.2022, 17:07.

    #2
    Wenn das 2. Haus spätestens 2024 abgebrochen wird, wird sich das Problem mit dem Haus lösen lassen.

    Im Moment wirst du das Flurstück über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück aufteilen müssen.

    Ansonsten gilt: Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Benutzbar heißt nicht bewohnbar, wenn du es als Lager nutzen kannst, hast du immer noch eine Nutzfläche.

      Und ja, für jede wirtschaftliche Einheit = Aktenzeichen ist eine eigene GrSt-Erklärung abzugeben.

      Falls es am 01.01.2025 noch steht, besteht die Möglichkeit bei der Gemeinde einen Erlass der GrSt nach Art. 8 BayGrStG zu beantragen. Dies liegt aber im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und nicht des FA.
      Zuletzt geändert von Radix61; 07.09.2022, 12:57.

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        #4
        Benutzbar heißt nicht bewohnbar, wenn du es als Lager nutzen kannst, hast du immer noch eine Nutzfläche.
        Was das Ganze nicht billiger macht
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Nachtrag: Da das Nebengebäude im Zusammenhang mit einer Wohnnutzung genutzt wird, kann für alle Nebengebäude insgesamt (z B Gartenhaus, Lagerraum usw.) der Freibetrag von 30m2 abgezogen werden. Das gilt auch wenn das Nebengebäude eine eigenständige wirtschaftliche Einheit (Az) darstellt.

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            #6
            Allerdings ist in Art. 2 Abs. 3 BayGrStG von Nebengebäuden von untergeordneter Bedeutung die Rede. Da ist schon wieder unklar,

            ob auch ein komplettes Haus darunter fällt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo zusammen,

              vielen Dank für eure/Ihre Rückmeldung. Nachdem ich nun mit dem zuständigen Finanzamt telefoniert habe, wird das zweite Aktenzeichen, das des abbruchreifen Hauses, gelöscht. Grund dafür ist dass, die Fläche auf dem das Haus steht, als "unbebautes Grundstück" gewertet wird, da das Haus dem Verfall preisgegeben wird. Diese Beschreibung findet man übrigens auch in der Elster Software. Ich erhalte Post mit der Löschung des Aktenzeichens.

              Ein Sonderfall, der sich nun hoffentlich auch aufgelöst hat.

              Trotzdem danke für eure Hinweise und Engagement.

              VG
              JR

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                #8
                ... da das Haus dem Verfall preisgegeben wird. Diese Beschreibung findet man übrigens auch in der Elster Software
                Das weiß ich zwar, aber so klar war das nicht, nachdem dort nach Angabe ja bisher Sachen gelagert werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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