Hallo und guten Morgen,
ich bin glücklicher Besitzer eines Grundstücks in Bayern, auf dem zwei Häuser stehen. Beide Häuser stehen auf einem Grundstück mit der gleichen Gemarkung. Seitens Finanzamt wurden mir zwei Bescheide zugeschickt, auf denen sich für die beiden Häuser zwei Aktenzeichen befinden.
Zur weiteren Erläuterung und auch zur Erweiterung der Frage:
- Haus Nr. 1 ist ein Zweifamilienhaus, das meine Familie und meine Eltern bewohnen, beide in getrennten Wohneinheiten. Das Haus besitzt auch eine eigene Hausnummer.
- Haus Nr. 2 ist ein unbewohnbares und abbruchreifes Haus. De facto würde man von 0qm Wohnfläche sprechen. Auch dieses Haus besitzt eine eigene Hausnummer.
Wie ist hier vorzugehen bzgl. der beiden Aktenzeichen? Erstellen eines neuen Formulars, inkl. der erneuten Angabe der Gesamtfläche des Grundstücks? Oder Angabe als zusätzliche "Wohneinheit mit 0 qm Wohnfläche" innerhalb des Formulars für Haus 1? Wenn ja, wie ist mit dem zweiten Aktenzeichen zu verfahren?
Gibt es eine Möglichkeit ein absolut unbewohnbares Haus, das ich auch plane in den nächsten Jahren abzureißen, von der Grundsteuer zu befreien? Im Jahr 2020 wurde bereits mit dem zuständigen Finanzamt ein reduzierter Einheitswert von ca. 7.000€ vereinbart, der bereits zur Absenkung der Grundsteuer beigetragen hat. Wirkt sich das auch auf die neue Grundsteuer aus?
Vielen Dank im Voraus für Ihre/eure Hilfe.
VG
JR
ich bin glücklicher Besitzer eines Grundstücks in Bayern, auf dem zwei Häuser stehen. Beide Häuser stehen auf einem Grundstück mit der gleichen Gemarkung. Seitens Finanzamt wurden mir zwei Bescheide zugeschickt, auf denen sich für die beiden Häuser zwei Aktenzeichen befinden.
Zur weiteren Erläuterung und auch zur Erweiterung der Frage:
- Haus Nr. 1 ist ein Zweifamilienhaus, das meine Familie und meine Eltern bewohnen, beide in getrennten Wohneinheiten. Das Haus besitzt auch eine eigene Hausnummer.
- Haus Nr. 2 ist ein unbewohnbares und abbruchreifes Haus. De facto würde man von 0qm Wohnfläche sprechen. Auch dieses Haus besitzt eine eigene Hausnummer.
Wie ist hier vorzugehen bzgl. der beiden Aktenzeichen? Erstellen eines neuen Formulars, inkl. der erneuten Angabe der Gesamtfläche des Grundstücks? Oder Angabe als zusätzliche "Wohneinheit mit 0 qm Wohnfläche" innerhalb des Formulars für Haus 1? Wenn ja, wie ist mit dem zweiten Aktenzeichen zu verfahren?
Gibt es eine Möglichkeit ein absolut unbewohnbares Haus, das ich auch plane in den nächsten Jahren abzureißen, von der Grundsteuer zu befreien? Im Jahr 2020 wurde bereits mit dem zuständigen Finanzamt ein reduzierter Einheitswert von ca. 7.000€ vereinbart, der bereits zur Absenkung der Grundsteuer beigetragen hat. Wirkt sich das auch auf die neue Grundsteuer aus?
Vielen Dank im Voraus für Ihre/eure Hilfe.
VG
JR
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