Hey zusammen,
bei der Grundsteueranmeldung stellen sich mir ein paar Fragen die ich mir selbst nicht so einfach Beantworten kann bzw. ich mir nicht sicher bin. Vielleicht kann jemand helfen.
1. Wir haben ein "Haus" mit 2 völlig getrennten Wohnungen, sind wir dann ein "Zweifamilienhaus"? Obwohl das Haus komplett mit gehört, im "alten" Teil leben meine Eltern.
2. Thema Kernsarnierung: Das Haus stammt aus 1983, natürlich wurden erst mal nach und nach im alten Teil Dinge getan. Neue Heizung, neue Fenster aber es wurde nie wirklich entkernt. 2014 habe ich das Haus um einen Stock erweitert, was im damaligen Bebauungsplan schon genehmigt war. Ich würde aus meiner Sicht beim Erstbezug 1983 eingeben. Spielt die Erweiterung in 2014 irgendeine Rolle?
3. Bebauungsgrenze: Unser Grundstück hat in Summe 1015 qm (29 * 36). Laut Katasterauszug ist die Bebaubarefläche allerdings "nur" 26 Meter in die Tiefer dass heißt es bleiben ca. 10 Meter nach hinten zur Grundsstückgrenze als nicht bebaubar übrig. Ist der Bodenrichtwert trotzdem gleich für die Fläche? Laut Auszug ist mal nichts anders angegeben. Es handelt sich bei der Fläche allerdings komplett um eine Parzelle nur die sog. Bebauungsgrenze ist halt anders gelegt worden damals.
Habt ihr Sonst tipps worauf man achten sollte? Wie genau spielt die Wohnfläche im Saarland überhaupt in die Berechnung rein?
Danke und Gruß
Carsten
bei der Grundsteueranmeldung stellen sich mir ein paar Fragen die ich mir selbst nicht so einfach Beantworten kann bzw. ich mir nicht sicher bin. Vielleicht kann jemand helfen.
1. Wir haben ein "Haus" mit 2 völlig getrennten Wohnungen, sind wir dann ein "Zweifamilienhaus"? Obwohl das Haus komplett mit gehört, im "alten" Teil leben meine Eltern.
2. Thema Kernsarnierung: Das Haus stammt aus 1983, natürlich wurden erst mal nach und nach im alten Teil Dinge getan. Neue Heizung, neue Fenster aber es wurde nie wirklich entkernt. 2014 habe ich das Haus um einen Stock erweitert, was im damaligen Bebauungsplan schon genehmigt war. Ich würde aus meiner Sicht beim Erstbezug 1983 eingeben. Spielt die Erweiterung in 2014 irgendeine Rolle?
3. Bebauungsgrenze: Unser Grundstück hat in Summe 1015 qm (29 * 36). Laut Katasterauszug ist die Bebaubarefläche allerdings "nur" 26 Meter in die Tiefer dass heißt es bleiben ca. 10 Meter nach hinten zur Grundsstückgrenze als nicht bebaubar übrig. Ist der Bodenrichtwert trotzdem gleich für die Fläche? Laut Auszug ist mal nichts anders angegeben. Es handelt sich bei der Fläche allerdings komplett um eine Parzelle nur die sog. Bebauungsgrenze ist halt anders gelegt worden damals.
Habt ihr Sonst tipps worauf man achten sollte? Wie genau spielt die Wohnfläche im Saarland überhaupt in die Berechnung rein?
Danke und Gruß
Carsten
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