Hallo,
leider verzweifle auch ich ein wenig an den Formularen und kämpfe mich seit Tagen durch die Foren, brauche aber doch noch Hilfe.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Grundstück.
Die gesamte Einheit wurde mit Teilungserklärung geteilt und mir gehören 350/1000 am gesamten Grund und Boden, wobei das Grundstück rd. 1500 Qm hat.
In Anlage(NiGrSt 1) - Zeile 30 muss ich als Alleineigentümer in die Felder 70/71 jeweils 1/1 eintragen, da ich für meinen Teil alleiniger Eigentümer bin.
Ist das richtig?
In der Anlage Grundstück (NiGrSt 2) gebe ich unter 1 - Angaben zum Grund und Boden, Flurstück etc. an, worauf sich Summe der Grund und Bodenfläche automatisch berechnet. Das wären da die gesamten QM des kompletten Grundstücks.
Unter Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens gebe ich dann in Zeile 6 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner) meinen Anteil an = 350/1000.
Ist das ebenfalls korrekt?
Danke für jede Rückmeldung - auch wenn es nervt immer das Gleich zu lesen :-(.
leider verzweifle auch ich ein wenig an den Formularen und kämpfe mich seit Tagen durch die Foren, brauche aber doch noch Hilfe.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Grundstück.
Die gesamte Einheit wurde mit Teilungserklärung geteilt und mir gehören 350/1000 am gesamten Grund und Boden, wobei das Grundstück rd. 1500 Qm hat.
In Anlage(NiGrSt 1) - Zeile 30 muss ich als Alleineigentümer in die Felder 70/71 jeweils 1/1 eintragen, da ich für meinen Teil alleiniger Eigentümer bin.
Ist das richtig?
In der Anlage Grundstück (NiGrSt 2) gebe ich unter 1 - Angaben zum Grund und Boden, Flurstück etc. an, worauf sich Summe der Grund und Bodenfläche automatisch berechnet. Das wären da die gesamten QM des kompletten Grundstücks.
Unter Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens gebe ich dann in Zeile 6 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner) meinen Anteil an = 350/1000.
Ist das ebenfalls korrekt?
Danke für jede Rückmeldung - auch wenn es nervt immer das Gleich zu lesen :-(.
Kommentar