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Grundsteuer NRW mit Datenübernahme

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    Grundsteuer NRW mit Datenübernahme

    Hallo, durch eine frühere Frage ( Grundsteuererklärung für 3 Wohnungen im selben Haus ) habe ich gelernt, dass 3 Erklärungen nötig sind, allerdings werden die Daten im Hauptformular übernommen. Ist es dann richtig, dass ich Erklärung mit Datenübernahme wähle ? Kann ich die 2. Erklärung mit Datenübernahme machen wenn ich die 1. Erklärung gerade erst abgesandt habe oder muss hier eine xxxxZeit nach Absendung abgewartet werden ? Danke im voraus.

    #2
    Es muss nicht gewartet werden. Sobald es ein übermitteltes Formular gibt, wird beim Start einer neuen Erklärung für das gleiche Bundesland

    die Datenübernahme angeboten. Es werden immer alle Daten übernommen, so dass man die neue Erklärung natürlich aktualisieren muss,

    das betrifft auch bestimmte Daten im Hauptvordruck.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Tag,
      ich lebe in Hessen und vermisse hier die Datenübernahmemöglichkeit meines Finanzamtes in Sachen Grundsteuer. Im Gegensatz zur Einkommensteuererklärung fragt das Programm gar nicht nach Datenübernahme und zeigt nur den Button "Ohne Datenübernahme weiter". Hat jemand eine Ahnung, warum das hier in Hessen nicht möglich ist, aber in NRW doch. Das FA wird mir da auch nicht weiter helfen, nehme ich an. Wahrscheinlich muss ich das so akzeptieren, oder?
      Schöne Grüße

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        #4
        Datenübernahme geht erst, wenn man schon eine fertige Erklärung als Ausgangsbasis hat. Lies Dir den Text oben noch mal durch, da steht auch nichts anderes.

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          #5
          Hat jemand eine Ahnung, warum das hier in Hessen nicht möglich ist, aber in NRW doch.
          Das hast du missverstanden. Man kann bei der Grundsteuererklärung keine Daten vom Finanzamt abrufen, es gibt keine abrufbaren Bescheinigungen.

          Man kann nur die Daten aus einer bereits übermittelten Erklärung übernehmen, wobei das auch nur Sinn macht, wenn jemand mehrere Erklärungen

          im gleichen Land abgeben muss, wie im konkreten Fall für 3 Eigentumswohnungen im gleichen Haus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie24, mal wieder herzlichen Dank für die schnelle und gute Hilfe.

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