Die Höhe des Gerundsteuerwerts ist mitentscheidend, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ausfällt. Nun habe ich eine Frage bezgl. eines Wohnhauses (Eigennutzung) mit 2 getrennten Wohnungen (EG und OG). Fällt der Grundsteuerwert unterschiedlich aus, wenn man Art des Gebäudes als Einfamilienhaus oder als 2 Familienhaus festlegt? Was wäre hier von Vorteil? Wie unterscheidet sich die Berechnung bei den aufgezeigten Möglichkeiten?
Vielen Dank für die Bemühungen.
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