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Grundsteuererklärung - MEA mehrere Grundbuchblätter, und BRW bei gleichem Flurstück

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    Grundsteuererklärung - MEA mehrere Grundbuchblätter, und BRW bei gleichem Flurstück

    Hallo,

    die Beispieltabellen von Charlie24 sind wirklich sehr hilfreich. Vielen Dank dafür!

    Wir haben jetzt aber einen von Beispiel 2 abweichenden Fall:
    Miteigentumsanteile an WEG (TG-Stellplätze): 6 x 2,5/1000
    6 verschieden Grundbuchblätter, jedoch mit immer gleichem Flurstückzähler und -nenner.
    Und dann noch je Grundbuchblatt zwei unterschiedliche BRW.

    Grundbuchblatt Flur Flurstück-Zähler Flurstück-Nenner MEA-Zähler MEA-Nenner
    8847 0 278 26 2,5 1000
    8848 0 278 26 2,5 1000
    8853 0 278 26 2,5 1000
    8854 0 278 26 2,5 1000
    8855 0 278 26 2,5 1000
    8856 0 278 26 2,5 1000
    ... und jeweils 2 BRW.
    Flächenanteil BRW
    148 340
    1095 330

    Jetzt verstehen wir nicht mehr, wie dies mit erster und zweiter Fläche zu handhaben ist.

    Kann uns jemand weiter helfen?

    Liebe Grüße
    Angehängte Dateien

    #2
    Da werdet ihr bei allen Flurstücken 3 - beiden Flächen auswählen müssen. Zunächst würde ich den gesamten m²-Anteil berechnen

    und auf volle m² abrunden, im 2. Schritt dann den Anteil 1095 zu 1243. Das Ergebnis würde ich auf volle m² aufrunden und vom Gesamtanteil

    abziehen. Dann habe ich die zwei m²-Werte für die Zeile 4 von GW2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich komme auf 17 m² mit 330,00 € und 1 m² mit 340,00 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Die Begründung für die zehn Euro Unterschied beim Bodenrichtwert würde mich ja mal interessieren. Wer weiß, ob die gerichtsfest ist.

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          #5
          Hallo Charlie24,

          herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

          Verstehe ich das richtig:
          6x2,5/1000 = 15/1000 (für alle 6 Stellplätze)
          15/1000 von 1243 m² = 18 m² (abgerundet)
          1095/1243 x 18 m² = 16 m² (aufgerundet) für BRW 330 €
          und somit 2 m² für BRW 340 €

          Liebe Grüße

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            #6
            Wer weiß, ob die gerichtsfest ist.
            Da zu prozessieren lohnt aber sicher nicht. Die Gutachterausschüsse gelten als unabhängige Sachverständige, diese Festlegungen sind nur bedingt

            nachprüfbar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Umso interessanter wäre die Begründung. Klagen wäre natürlich quatsch.

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                #8
                Verstehe ich das richtig:
                6x2,5/1000 = 15/1000 (für alle 6 Stellplätze)
                15/1000 von 1243 m² = 18 m² (abgerundet)
                1095/1243 x 18 m² = 16 m² (aufgerundet) für BRW 330 €
                und somit 2 m² für BRW 340 €
                Das Gesamtergebnis muss 18 m² sein. Ich habe im 2. Schritt mit dem nicht abgerundeten Zwischenergebnis gerechnet, da komme

                ich dann auf 16,425 Anteil für die 1095 m². Das habe ich auf 17 m² aufgerundet, so dass bei mir nur 1 m² für die 340,00 € übrig bleibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen herzlichen Dank lieber Charlie24 !!!
                  Du bist toll und eine riesengroße Hilfe in diesem Wahnsinn. ;-)

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