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Grundsteuer - Wasch- und Trockenraum in der Wohnung ?

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    Grundsteuer - Wasch- und Trockenraum in der Wohnung ?

    Frage zur Wohn-Flächenangabe bei Grundsteuer 2022.
    Innerhalb der Wohnung ist im bewohnten DG ein Raum in dem nur eine Waschmaschine, ein Trockner und ein Hochständer zum Trocknen ist.
    Muss diese Fläche zur allgemeinen Wohnfläche hinzugerechnet werden oder kann ich sie weglassen?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.09.2022, 13:30.

    #2
    Ich habe den Titel mal angepasst, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.

    Die Wohnflächenverordnung führt Waschküchen und Trockenräume unter Zubehörräume auf, die nicht zur Wohnfläche gehören.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort !

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        #4
        Hier handelt es sich aber nicht um Kellerräume (für die Antwort Forum von Charlie24 richtig wäre), sondern wie der Fragesteller schreibt, um einen Raum innerhalb der Wohnung. Solche Räume gehören selbstverständlich zur Wohnfläche.

        Nicht die Nutzung ist das entscheidende, sondern ob innerhalb oder außerhalb der Wohnung.

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          #5
          Nicht die Nutzung ist das entscheidende, sondern ob innerhalb oder außerhalb der Wohnung.
          Das steht aber so nicht in der Wohnflächenverordnung. Nur bei Abstellräumen und Kellerersatzräumen ist die Lage

          innerhalb oder außerhalb der Wohnung maßgeblich, für die unter c bis f aufgeführten Zubehörräume spielt die Lage keine Rolle.

          https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die Berücksichtigung von Zubehörräumen (§ 2 Abs. 3 der WoflV) hängt vom Nutzungszusammenhang ab.-
            Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung: Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume gehören lt. § 2 Abs 3 Nr. 1 WflV nicht zur Wohnfläche, Z.B. als Waschküche innerhalb der Wohnung genutzte Räume sind keine Zubehörräume.

            Aber es geht ja hier um ELSTER und nicht um Steuerberatung
            Zuletzt geändert von Radix61; 09.09.2022, 15:04.

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              #7
              Dann gäbe es bei nicht unterkellerten Einfamilienhäusern allerdings ein Problem, denn auch dort kann es Zubehörräume geben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Das ist richtig, ist bei mir der Fall. Diese Räume liegen innerhalb der Whg.

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                  #9
                  Danke für die schnellen Antworten, aber für einen Laien sind Eure beiden Sichtweisen richtig einzuordnen. Zubehörräume mit einer konkreten Nutzung, wie bei mir nur Waschen und Trocknen, müsste für mein Rechtsempfinden keinen Unterschied geben, ob innerhalb oder außerhalb , mit Unterkellerung oder ohne.

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                    #10
                    Zubehörräume mit einer konkreten Nutzung, wie bei mir nur Waschen und Trocknen, müsste für mein Rechtsempfinden keinen Unterschied geben, ob innerhalb oder außerhalb , mit Unterkellerung oder ohne.
                    Nach meiner Rechtsauffassung gelten für die Auslegung der Wohnflächenverordnung keine anderen Auslegungsregeln als für andere Rechtsvorschriften auch.

                    Maßgeblich ist zunächst der Wortlaut. Wenn es in § 2 Abs. 1, Satz 1 heißt: Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume,

                    die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, dann bedeutet das bei einem Einfamilienhaus zunächst, dass alle Räume des Hauses einschließlich

                    der Kellerräume dazu gehören. Im Absatz 3 werden dann die Ausnahmen genannt. Dabei wird bei einigen Zubehörräumen nicht unterschieden, ob sie

                    innerhalb oder außerhalb der eigentlichen Wohnung liegen, bei anderen Zubehörräumen sehr wohl. Problematischer ist eher, ob es Räume wie z. B.

                    eine "Waschküche" heutzutage überhaupt noch gibt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke !! für Deine Hilfe.

                      LG vom Graubär

                      PS. zum Thema Hobbyraum außerhalb der Wohnfläche , im DG, habe ich für einen Bekannten einen neuen Thread aufgemacht. Über Deine Meinung würde ich mich freuen.

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