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Grundsteuererklärung NRW - Größe für Grundstücksfläche 1

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    Grundsteuererklärung NRW - Größe für Grundstücksfläche 1

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei die Grundsteuererklärung für Privateigentum zu erstellen. Ich nutze dazu die Seite des BmFf www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.

    Unser Wohnhaus steht auf einem Grundstück auf dem es auch landwirtschaftlichen Gebäude gibt. Zudem gehören ein paar Ackerflächen dazu. Im Bodenrichtwert Portal ist nur eine Gesamtfläche angegeben.

    Welche Fläche gebe ich nun in der Grundsteuer B als Größe für Grundstücksfläche an? Da hier das Wohneigentum relevant ist kann ich hier ja schlecht 5 ha angeben. Gebe ich einfach nur das wirklich privat genutzte Grundstück an (Wohnhaus + Garten)? Ich möchte vermeiden das eine zu hohe Grundsteuer errechnet wird weil es keine saubere Abgrenzung zwischen den Flächen in der Grundsteuer A und B gibt.

    Gruß
    René

    #2
    Kann man denn Landwirtschaft dort überhaupt erklären ? Wird die Landwirtschaft noch aktiv betrieben ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zahlst du bisher Grundsteuer A und B? Dann muss es auch zwei Aktenzeichen geben und es sind 2 Erklärungen einzureichen.

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        #4
        Ja wir zahlen A und B. Die Landwirtschaft ist nicht mehr aktiv. Wir habe nur noch Gebäude als Lagerfläche und Ackerflächen verpachtet. Aktuell erstelle ich nur die Grundsteuer B, für Grundsteuer A werde ich Elster nutzen müssen.

        Ich muss bei Grundsteuer B aber eine Fläche angeben und ich vermute es ist nicht richtig wenn ich hier nun die Gesamtfäche angebe. Denn der größte Teil ist ja Landwirtschaft und gehört in die Grundsteuer A. Im Grundbuch und im Geoportal gibt es keine Unterteilung.

        image.png

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          #5
          Dann müssen die Flächen auch schon in den bisherigen EW-Bescheiden aufgeteilt sein. Warum nimmst du nicht das?

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            #6
            Was ist ein EW-Bescheid? ist damit der Bescheid über die Grundbesitzabgaben gemeint? Dort sind keine Größen aufgeführt, nur eine Messbetrag und ein Hebesatz.

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              #7
              Dann müssen die Flächen auch schon in den bisherigen EW-Bescheiden aufgeteilt sein. Warum nimmst du nicht das?
              Ob man die Aufteilung dort wirklich sauber ablesen kann, da wäre ich mir nicht sicher.

              Wenn die Erklärung für die Landwirtschaft sowieso über Mein ELSTER abgegeben werden muss, würde ich auch die Erklärung für

              das Grundvermögen in Mein ELSTER erstellen. Dort kann ich die Gesamtfläche des Flurstücks erfassen und den bebauten Bereich

              über Zähler und Nenner in Zeile 11 von GW1 definieren, wobei die Hofflächen in dem Fall auch dazurechnen, es sei denn, sie

              wären mit verpachtet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Was ist ein EW-Bescheid? ist damit der Bescheid über die Grundbesitzabgaben gemeint?
                Nein, das ist der Einheitswertbescheid vom Finanzamt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe nun doch alles in Elster erfasst.
                  Unter GW1 - 11 den Anteil von Wohnhaus + Garten + Teil des Hofes als Anteil der Gesamtfläche, konkret 2600/53063
                  Unter GW3 - Angaben zu Flurstücken habe ich den Rest aufgeteilt in Landwirtschaftliche Fläche + Hofstelle. Die Flächenangaben habe ich dem Geoportal entnommen. Von der landw. Fläche habe ich dann noch die 2600 m² aus GW1 abgezogen.

                  Klingt das richtig?

                  Ich habe jetzt am Ende noch einen Fehler wo ich nicht weiß wie ich ihn behebe. Ich habe im Hauptvordruck unter 4. "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" eingetragen. Es gibt ja auch eine Anlage GW1+2. Was ist da falsch. Wähle ich Betrieb der Land- und Forstwirtschaft aus, erhalte ich den Fehler andersherum.
                  • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt. Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
                    • Hauptvordruck (GW1)
                      • 1 - Angaben zur Feststellung
                  Zuletzt geändert von |Rene|; 08.09.2022, 17:08.

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                    #10
                    Beide Erklärungen müssen strikt getrennt voneinander erstellt werden. Einmal ist nur die Anlage Grundstück (GW2) beizufügen,

                    für die Landwirtschaft nur GW3. Die Hofstelle darf nur dann bei der Landwirtschaft erklärt werden, wenn § 234 Abs. 6 BewG zutrifft.

                    Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

                    Dann wären aber auch die Hofflächen der Landwirtschaft zuzuordnen, nicht nur die Wirtschaftsgebäude. Dann wäre nur der Wohnteil

                    samt Umgriff beim Grundvermögen zu erklären, das wären sicher weniger als 2.600 m²
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Danke Charlie. Das finde ich nicht gerade transparent mit der Trennung, wo man gleich am Anfang die gewünschten Anlagen auswählen kann.

                      Eine Hofstelle haben wir dann in dem Sinne nicht, da die Landwirtschaft nicht aktiv betrieben wird. Sind der Hof und die Scheunen dann zusammen mit den Ackerflächen als landwirtschaftliche Fläche anzugeben, oder nur der Hof? Wenn die Scheunen, die nur als Lagerraum dienen ins Grundvermögen gehören, werden es eher mehr als 2600 m². Nur kann man diese alten Scheunen ja kaum gleich bewerten wie das Wohnhaus. Muss ich das noch irgendwo abgrenzen oder ist die Abgrenzung schon durch die Angabe der eigentlichen Wohnfläche gegeben?

                      Zu Wohnzwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile sowie zu anderen außerbetrieblichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile (zum Beispiel ein gewerblicher Hofladen) werden nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet. Sie werden nun dem Grundvermögen zugeordnet. Entsprechend sind für diese Gebäude und Gebäudeteile gesonderte Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.
                      Zuletzt geändert von |Rene|; 09.09.2022, 10:04.

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                        #12
                        Das ist letztendlich das Wohnhaus mit Garagen und Gärten die privat genutzt werden. Ist das zu viel?
                        Nein, wenn der Umgriff so groß ist, dann ist das eben so, 2.600 m² sind eben überdurchschnittlich. Wenn die Hofstelle nicht mehr als Hofstelle

                        bei der Landwirtschaft erklärt werden darf, dann darf sie der Landwirtschaft auch nicht als andere Nutzung zugeordnet werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Alles klar. Im Außenbereich ist es nicht unüblich das die Wohngrundstücke samt Gärten etwas größer ausfallen als im innerstädtischen Bereich.

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