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Grundsteuer BW - Wohngemeinschaft auf mehreren Flurstücken

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    Grundsteuer BW - Wohngemeinschaft auf mehreren Flurstücken

    Hallo,

    das Topic ist, dass es rechnerisch mit Zahlen aus Grundbuch und Kaufvertrag beim Eintragen der Zahlen via Elster zur Grundsteuer nicht funktioniert.

    Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft, welche auf zwei Flurstücken liegt mit 9 Eigentümern in Baden-Württemberg.

    GW1: In beiden(Grundbuch als auch Kaufvertrag) steht für Miteigentumsanteil:
    • "1/9 Miteigentumsanteil an den Grundstücken" -
    • Zeile 11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner: Zähler 1 Nenner 9
    • Zeile 11: enthalten in: "1 - erste Fläche"
    Grundstücke sind wie folgt:
    • Flurstück 1:1509m^2 - Zeile 10 Fläche,
    • Flurstück 2: 469m^2 - Zeile 10 Fläche
    Weitere Kommentare im Kaufvertrag und Grundbuch direkt unter der Angabe der Flurstücke:
    • verbunden mir dem Sondereigentum an allen Räumen im Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, im Aufteilungsplan mir Nr. 3 bezeichnet.
    • Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Nr. ####1 bis Nr. ####9)
    • Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
    • Es sind Sondernutzungsrechte begründet.
    • Wegen Gegenstand und Inhalt der Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom TT.MM.YYYY (Notar Max Mustermann in Musterstadt, Ur.Nr.####/####) Bezug genommen.
    • Aus Grundbuch Nr. ##### BV # hierher übertragen.
    • Eingetragen (GA #####1) am TT.MM.YYYY.
    GW2: Die Größe unseres Grundstücks liegt bei 282m^2 mit entsprechendem Bodenrichtwert XYZ.

    Mir ist klar, dass (1509+469)*(1/9) =/= 282 ist... sondern 219,78...

    Weiß jemand weiter oder könnte mir hierbei helfen? (Finanzamt befragen war leider nicht erfolgreich)
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    #2
    Dein rechnerischer Miteigentumsanteil an den Flurstücken der Wohnanlage beträgt nun mal abgerundet nur 219 m²,

    das ist der Wert, der in die Bemessungsgrundlage einfließt und nur der gehört in die Zeile 3 der Anlage Grundstück.

    Die tatsächliche Größe deines Hausgrundstücks hat damit nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hey Charlie,

      vielen dank für deine schnelle Antwort

      War dann ein Verständnisfehler meinerseits bzgl. Hausgrundstück und der Bemessungsgrundlage

      Mfg Jinaz

      Kommentar

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