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Grundsteuererklärung nach Schenkung?

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    Grundsteuererklärung nach Schenkung?

    Hi Leute,

    ich wollte über meinen Elster Zugang die Grundsteuererklärung für meine Eltern abgeben. Jetzt fällt mir aber auf:
    Die haben Anfang des Jahres ihre Info mit den ganzen Daten wie Flur, Grundstück, Aktenzeichen usw bekommen.
    Einige Monate später haben sie ihre Immobilie per Schenkung mit lebenslangem Wohnrecht auf mich übertragen.

    Das bedeutet, dass *ich* jetzt für mich diese Grundsteuererklärung abgeben muss, also als Inhaber. Nicht für meine Eltern.
    Seh ich das richtig? Oder gilt hier das Eigentumsverhältnis am Tag der Briefzustellung (Aufforderung zur Grundsteuerabgabe)?

    Danke

    #2
    Stichtag ist der 01.01.2022. Diese Verhältnisse musst du darstellen.

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      #3
      Okay, dann doch für meine Eltern.

      Aber ist diese Regelung sinnvoll?
      Was ist denn, wenn ich eine Eigentumswohnung hätte, und diese im Juli 22 verkauft hätte?
      Dann müsste ich jetzt eine Grundsteuererklärung für eine Wohnung machen, die ich gar nicht besitze.
      Und jemand anderes müsste keine Grundsteuererklärung für seine neue Wohnung machen.

      Macht das sinn?

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        #4
        Dann müsste ich jetzt eine Grundsteuererklärung für eine Wohnung machen, die ich gar nicht besitze.
        Das ist nun mal so. Das macht aber doch auch nichts. Vom Eigentümerwechsel wird das Finanzamt unterrichtet um macht dann

        eine Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01.2023.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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