Habe folgende Frage / Problemstellung: ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus (Besitzverhältnis: Wohnungs-/Teileigentum) zwischen den Eheleuten Herr und Frau XY. Einmal 170/1000 und einmal 830/1000. Mit entsprechend 2 Aktenzeichen. Die beiden Aktenzeichen und ein paar andere Flurstücke liefen über einen Grundsteuerbescheid auf die Eheleute Herr und Frau XY. Läßt sich das Ganze (also vorallem das Teileigentum) jetzt auch wieder in eine Grundsteuer-Feststellungserklärung eintragen oder sind hier definitiv 2 Feststellungserklärungen (einmal Ehemann / einmal Ehefrau) notwendig? Oder würde auch 2 mal Eheleute gehen? Oder wäre es sinnvoll das Teileigentum wieder rückgäng zu machen, was natürlich auch wieder Geld (Notar, Grundbuch, ..) kostet?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung 2022 Baden-Württemberg (Teilungserklärung)
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Die beiden Aktenzeichen und ein paar andere Flurstücke liefen über einen Grundsteuerbescheid auf die Eheleute Herr und Frau XY.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wenn es jetzt 2 Aktenzeichen gibt, sollten auch 2 Erklärungen eingereicht werden. Man kann ja unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung
um Prüfung bitten, ob eine Zusammenführung möglich ist, nachdem die Beteiligten Ehegatten sind.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Nachtrag bzw. Korrektur zu Beitrag #2:
Wenn das Teileigentum von 170/1000 eine geschäftliche Nutzung betrifft, wäre die Zusammenlegung natürlich von Vorteil, da man bei
überwiegender Wohnnutzung in BW günstiger fährt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Keines der beiden Teileigentümer wird geschäftlich genutzt. Die Fläche des Wohnhauses (1. Stock / 2. Stock) wurde wohl damals aus steuerlichen Gründen (vor Anbau / Umbau) geteilt! Wobei der kleinere Bereich im Erdgeschoss keine komplette Wohnung ist. (kein separates Bad, ..) Vormals Wohnung der Großeltern!
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