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Grundsteuer 2022 Nds. Hof mit Teilverpachtung

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    Grundsteuer 2022 Nds. Hof mit Teilverpachtung

    Guten Tag,

    ich versuche für meine Eltern die Grundsteuererklärung 2022 im Bundesland Niedersachsen abzugeben und hierzu habe ich zwei Fragen. Es handelt sich um einen ehemaligen Bauernhof (Hofstelle), die Landwirtschaft wurde bereits vom Großvater aufgegeben.

    Folgende Situation liegt vor:
    • 1 Flurstück (3100m²)
    • 1 Wohnhaus
    • 1 Garage
    • 2 Nebengebäude (ehemaliges Wirtschaftsgebäude und Stall)
    • keine aktive Landwirtschaft durch die Besitzer
    • ein Anschreiben / Aktenzeichen vom Finanzamt für das gesamte Flurstück

    Das Wohnhaus und die Garage ist selbst genutzt und Wohnfläche bzw. Nutzfläche ist bekannt und nicht Teil meiner Frage.

    Frage 1:
    Das erste Nebengebäude enthält eine Wohnung (nachträglich ausgebaut) und einen Teil als Scheune (die Wohnfläche überwiegt im Anteil). Die Scheune wird als Unterstand für Gartengeräte etc. genutzt. Liege ich hier richtig, dass das Nebengebäude mit der Wohnfläche und der Nutzfläche (abzüglich der 30m² Freifläche) in der Grundsteuer B anzugeben ist?

    Frage 2:
    Das zweite Nebengebäude ist zu ca. 80% als Pferdestall verpachtet, der Pächter ist Landwirt. Die anderen 20% sind noch als Abstellfläche von meinen Eltern genutzt. Des Weiteren ist im Pachtvertrag vereinbart, dass 310m² (10% des Flurstücks) mit zur Nutzung durch den Pächter stehen (z.B. zum Abstellen von Landmaschinen).

    Hier ist die Frage wie diese Konstellation anzugeben ist? Ist der verpachtete Teil als Landwirtschaft anzugeben bzw. als Grundsteuer A und der nicht verpachtete Anteil in der Grundsteuer B? Wie ist der Teil des Grundstücks anzugeben, welcher durch den Pächter landwirtschaftlich genutzt wird?


    Falls Daten oder Angaben fehlen oder etwas unklar ist, gerne noch nachfragen.

    Vielen Dank

    #2
    Ist der verpachtete Teil als Landwirtschaft anzugeben bzw. als Grundsteuer A und der nicht verpachtete Anteil in der Grundsteuer B? Wie ist der Teil des Grundstücks anzugeben, welcher durch den Pächter landwirtschaftlich genutzt wird?
    So sieht es aus ! Dafür braucht man aber ein eigenes Aktenzeichen, das kann nicht in nur einer Erklärung abgewickelt werden.

    Für den noch nachhaltig landwirtschaftlich genutzten Teil der Hofstelle kommt § 234 Abs. 6 BewG zur Anwendung:

    Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

    Was das zur Wohnung umgebaute Wirtschaftsgebäude angeht, muss man prüfen, ob die Abstellräume außerhalb der Wohnung

    überhaupt als Nutzfläche erfasst werden müssen. Die befinden sich ja im gleichen Gebäude wie die Wohnung. Ich habe jetzt die

    Vorschriften von Niedersachsen nicht im Detail im Kopf, aber es kann sein, dass diese 30 m² nur bei Nebengebäuden eine Rolle

    spielen. Das Stallgebäude wäre, soweit es nicht landwirtschaftlich genutzt wird, eher so ein Nebengebäude, aber sicher bin ich mir.

    da auch nicht. Deshalb bitte die Hilfetexte für Niedersachsen selbst genau durchlesen !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter.

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