Probleme bei Grundsteuerberechnung

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  • Sapro78
    Neuer Benutzer
    • 09.09.2022
    • 7

    #1

    Probleme bei Grundsteuerberechnung

    Hallo,
    habe ein großes Problem mit der Grundsteuerberechnung.
    Es gibt 1 Grundstück inkl. EFH. Mir gehört das 1.OG und das halbe Grundstück, welches vermietet ist. Das Haus konnte bis heute nicht richtig geteilt werden. Laut Gemeinde nicht möglich. Es bestehen zwei Grundbucheinträge.
    nun meine Fragen:

    1. Gebe ich die Gesamtfläche ein oder nur meinen Anteil?

    2. Wir sind keine offizielle Gemeinschaft. Was trage ich dort ein?

    3. Bei der Angabe der Wohnfläche/ Nutzfläche werden viele Dinge ausgeklammert, die im Mietvertrag mitgerechnet werden, wie z.B. HWR oder Dachboden ( da in meinem Fall ausgebaut und bewohnbar). Was muss nun auf jeden Fall mitgerechnet werden?

    Über eine Hilfestellung wäre ich super dankbar, da ich ein wenig überfordert bin.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Es gibt 1 Grundstück inkl. EFH. Mir gehört das 1.OG und das halbe Grundstück, welches vermietet ist. Das Haus konnte bis heute nicht richtig geteilt werden. Laut Gemeinde nicht möglich. Es bestehen zwei Grundbucheinträge.
    Ich verstehe den Sachverhalt nicht auf Anhieb. Ist das jetzt Wohnungseigentum oder nicht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Sapro78
      Neuer Benutzer
      • 09.09.2022
      • 7

      #3
      Ich bitte um Entschuldigung. Ja, es ist Wohnungseigentum, welches vermietet wird.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Du musst eine Erklärung nur für dein Wohnungseigentum einreichen, nicht für die Gemeinschaft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Sapro78
          Neuer Benutzer
          • 09.09.2022
          • 7

          #5
          Danke Charlie24, d.h. nur für das halbe Grundstück, obwohl es nicht offiziell geteilt wurde?!

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          • Radix61
            Benutzer
            • 03.09.2022
            • 81

            #6
            Wenn du es mit nutzen darfst, gehört es im Anteil deiner Wfl.zur Gesamtwohnflache anteilig zu deiner Whg und ist anzugeben.bEine Teilung braucht es da nicht.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Danke Charlie24, d.h. nur für das halbe Grundstück, obwohl es nicht offiziell geteilt wurde?!
              Eine Realteilung des Grund und Bodens gibt es bei Wohnungseigentum nicht, nur die Wohnung selbst ist Sondereigentum.

              Wenn dein Miteigentumsanteil am Flurstück 1/2 ist, musst du das über Zähler und Nenner beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit

              am Flurstück auch so angeben. Ohne Angabe des Bundeslands ist keine präzisere Antwort möglich.

              Zur Wohnfläche gehören in jedem Fall alle Räume innerhalb deiner Wohnung, ansonsten siehe die Antwort von Radix61

              Ob ein HWR außerhalb deiner Wohnung da herausfällt, ist eine Frage der konkreten Nutzung. Einzelheiten regelt die Wohnflächenverordnung
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • Sapro78
                Neuer Benutzer
                • 09.09.2022
                • 7

                #8
                Mein Miteigentumsanteil beträgt 1/2 auf das Flurstück.
                wie muss ich dieses denn eintragen?
                Das Bundesland ist Schleswig-Holstein.
                die Gesamtgrösse beläuft sich auf 1047 qm.

                Vielleicht nur für mich nicht so einfach zu erarbeiten, aber wenn man sich vorher nie wirklich mit so etwas beschäftigt hat, ist es alles andere als easy.

                Vielen Dank!
                sapro78

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Du erfasst das Flurstück mit seinen 1047 m² im Hauptvordruck (GW1). In Zeile 11 gibst du als Zähler 1 und als Nenner 2 ein.

                  Darunter wählst du in Feld 19 dann 1 - erste Fläche aus. In der Anlage Grundstück (GW2) trägst in Zeile 4 dann 523 m² ein,

                  das ist dein rechnerischer Anteil am Grund und Boden.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  • Sapro78
                    Neuer Benutzer
                    • 09.09.2022
                    • 7

                    #10
                    Vielen Dank Charlie24.
                    könntest Du mir auch sagen, was ich in der GW1 unter Eigentumsverhältnisse eintragen muss?

                    Vielen Dank im Voraus.

                    Herzliche Grüße
                    Sapro78

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45928

                      #11
                      Wenn dir das Wohnungseigentum allein gehört, wählst du 0 Alleineigentum einer natürlichen Person aus und

                      trägst in Zeile 51 bei Zähler und Nenner jeweils 1 ein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Sapro78
                        Neuer Benutzer
                        • 09.09.2022
                        • 7

                        #12
                        In Zeile 51 ? Finde nur Zeile 11 in der GW1.

                        Herzliche Grüße
                        Sapro78

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                        • Sapro78
                          Neuer Benutzer
                          • 09.09.2022
                          • 7

                          #13
                          Sorry Charlie24 für mein Laienhaftes Hinterfragen. Habe alles nun ausgefüllt und es werden keine Fehler angezeigt.
                          Vielen Dank für die Unterstützung.

                          Herzliche Grüße
                          Sapro78

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45928

                            #14
                            GW1 Seite 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten. Der Eingabebereich Eigentümer(innen)/Beteiligte muss geöffnet

                            und ausgefüllt werden. Da kommt am Schluss dann auch die Zeile 51 Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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