Hallo, in meinem Zweifamilienhaus befindet sich im Erdgeschoss noch ein Touristen-Doppelzimmer mit Dusche/WC und im Nebenraum befindet sich der Aufenhaltsraum mit kleiner Küchenzeile. Beide Räume werden bereits seit ca. 25 Jahren nicht mehr an Touristen vermietet, da es in diesem Ort kaum mehr Touristen gibt. Beide Räume werden daher ausschließlcih als Abstellräume verwendet, könnten aber jederzeit (nach Ausräumung sonstiger Gegenstände) wieder an Touristen vermietet werden.
Muss ich nun diese Räume als Wohnraum ansetzen oder kann ich sie als Abstellraum unberücksichtigt lassen?
Schöne Grüße
Muss ich nun diese Räume als Wohnraum ansetzen oder kann ich sie als Abstellraum unberücksichtigt lassen?
Schöne Grüße
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