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Grundsteuererklärung / Was ist ein Abstellraum

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    Grundsteuererklärung / Was ist ein Abstellraum

    Hallo, in meinem Zweifamilienhaus befindet sich im Erdgeschoss noch ein Touristen-Doppelzimmer mit Dusche/WC und im Nebenraum befindet sich der Aufenhaltsraum mit kleiner Küchenzeile. Beide Räume werden bereits seit ca. 25 Jahren nicht mehr an Touristen vermietet, da es in diesem Ort kaum mehr Touristen gibt. Beide Räume werden daher ausschließlcih als Abstellräume verwendet, könnten aber jederzeit (nach Ausräumung sonstiger Gegenstände) wieder an Touristen vermietet werden.

    Muss ich nun diese Räume als Wohnraum ansetzen oder kann ich sie als Abstellraum unberücksichtigt lassen?

    Schöne Grüße

    #2
    Abstellräume innerhalb einer Wohnung rechnen zur Wohnfläche. Siehe Wohnflächenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Antwort incl. Link zur Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV). Mein Zweifamilienhaus besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Da das ZFH am Hang steht, wird das EG im hinteren Bereich mit Keller, Heizungsraum, Ölraum und Waschküche genutzt. Im vorderen Bereich befinden sich das Touristik-DZ und der Aufenthaltsraum. Die eigentliche Wohnung meiner Eltern befindet sich im OG und das DG ist als Wohnung vermietet.

      Somit ergibt sich für mich die Frage, ob das Touristik-DZ + der Aufenthalsraum außerhalb der Wohnung (Zubehörräume, insbesondere: a)
      Kellerräume, b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung) befindet oder ob mit "Wohnung" das gesamte ZFH (Touristik im EG, Wohnung meiner Eltern im OG, vermietete Wohnung im DG) gemeint ist. Mein Zweifamilienhaus hat keine Teilungserklärung und ist somit EIN Objekt.

      Ich würde mich über eine Antwort von Carlie24 oder eine ergänzende Antwort eines Forum-Teilnehmers sehr freuen und sage bereits im Vorfeld DANKE.

      Schöne Grüße

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        #4
        Erdgeschoss noch ein Touristen-Doppelzimmer mit Dusche/WC und im Nebenraum befindet sich der Aufenhaltsraum mit kleiner Küchenzeile.
        Da muss man zunächst überlegen, ob das nicht eine dritte Wohnung ist, die nur nicht als solche genutzt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für deine Beiträge. Anhand deiner Argumentation werde ich nun die ungenutzten Räume als Wohnräume deklarieren.

          Schöne Grüße

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