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Grundsteuer NRW Wohnhaus mit Stall

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    Grundsteuer NRW Wohnhaus mit Stall

    Hallo zusammen,
    meine Fragen betreffen ein Flurstück in NRW.
    Auf diesem Flurstück steht ein Wohnhaus und ein Stall mit einer Scheune die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden.
    Das Flurstück mit dem Wohnhaus habe ich als Einfamilienhaus angegeben.

    Meine Frage lautet wie sind der Stall und die Scheune anzugeben?

    Vielen Dank mit besten Grüßen
    Torsten

    #2
    Meine Frage lautet wie sind der Stall und die Scheune anzugeben?
    Wie sieht denn die tatsächliche Nutzung aus und um welche Größenordnung (Nutzfläche) geht es ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Stall hat 103m² und die Scheune 92m² Fläche.
      In beiden Gebäuden stehen noch ein paar alte landwirtschaftliche Geräte,
      welche aber nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden.

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        #4
        Eigentlich ist das Leerstand, jedenfalls keine betriebliche Nutzung und auch keine Nutzung als Lager oder für Wohnzwecke.

        Ich muss mal sehen, ob ich dazu belastbare Aussagen finde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24, hast Du hier schon etwas herausgefunden? Das Thema interessiert mich auch sehr, da ich einen ähnlichen Fall habe.

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            #6
            Hallo Charlie24, hast Du hier schon etwas herausgefunden? Das Thema interessiert mich auch sehr, da ich einen ähnlichen Fall habe.
            In den elf Bundesländern, die Bundesrecht anwenden, ist das bewertungsrechtlich nicht relevant.

            Das sind im Ergebnis Abstellräume außerhalb der Wohnung, die nicht zur Wohnfläche rechnen und deshalb unter den Tisch fallen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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