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Grundsteuer Sachsen Anhalt 1 Grundstück mit Einfailienhaus und Kfz Werkstatt ?

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    Grundsteuer Sachsen Anhalt 1 Grundstück mit Einfailienhaus und Kfz Werkstatt ?

    Hallo,mein Name ist Volker und ich bin aus Sachsenanhalt . Ich sitze gier gerade an der Grundsteuer Feststellungserklärung
    aber ohne Erfog.

    folgender Sachverhalt: Ich bin alleiniger Eigentümer.
    Es ist 1 Grundstück darauf befindet sich das Einfamilienhaus(90m²) Bj 1964 und eine Garage.

    Mein Sohn hat auf diesenm Grundstück ein Firmen Gebäude erichtet 100m² Bj 2004 (Werkstatt)

    Ich habe jetzt so angefangen in GW1
    Grund der Feststellung
    Hauptfeststellung x

    Art der wirtschaftlichen Einheit
    bebautes Grundstück (X)

    Gemarkung und Flurstück und die Fläche sind eingetragen.
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil:
    Zähler 1 Nenner 1

    nun gehts los GW2

    -Art des Grundstücks:
    gemischt genutztes Grundstück (x)

    -Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks:
    Grundstücksfläche und Bodenrichtwert eingetragen

    -Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert:
    Dort habe ich das Baujahr , Garage und Wohnfläche eingetragen.

    So, und ab hier ist nun Game over bei mir. Die Werkstatt müsste doch jetzt theoretisch
    in "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" rein....?
    -Gebäudeart: Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise
    dann noch das Baujahr und die m² Zahl.

    Als Fehlermeldung habe ich dann " Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht."

    Wo liegt jetzt mein Fehler ?

    mfG Volker

    #2
    Gibt es mit dem Sohn bezüglich der Werkstatt Vereinbarungen ? Stichwort: Gebäude auf fremden Grund und Boden.

    Ansonsten gilt. Angaben zum Ertragswert sind bei einem gemischt genutzten Grundstück nicht zulässig.

    Man muss allerdings zuerst die Grundstücksart im Sinne von § 249 BewG bestimmen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Vereinbarungen gibt es nicht, also müsste mein Sohn die Werkstatt bei sich in der Feststellung mit aufnehmen ? Oder liege ich da schon wieder falsch ?

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        #4
        Wenn es keine rechtlich verbindlichen Vereinbarungen zur Errichtung dieser Werkstatt gibt, dann dürfte sie bisher ja dir zugeordnet

        sein. Was steht denn im bisherigen Einheitswertbescheid ?

        Da die Nutzfläche der Werkstatt ja größer ist als die Wohnfläche des Einfamilienhauses, aber keine 80% der gesamten Wohn- und

        Nutzflächen erreicht, läuft es schon auf ein gemischt genutztes Grundstück hinaus. Da musst du dann beim Wohnhaus ebenfalls

        die Bruttogrundflächen ermitteln und Angaben zum Sachwert machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok ,ich teste mal.
          Nun habe ich das Einfamilienhaus aus dem Ertragswert rausgenommen und es
          bei Angaben zum Sachwert reingenommen.

          Nichtwohngrundstücke zum Sachwert
          Eintrag 1 (Einfamiienhaus)
          Gbäudeart: Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
          Eintrag 2 (Werkstatt)
          Gebäudeart: Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise

          und bei "Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden"
          meinen Sohn eingetragen.
          Ergebnis: keine Fehler vorhanden..... aber wohl fühle ich mich nicht dabei.
          Mit 81 Jahren ist das ganze recht verworren für mich.

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            #6
            Ergebnis: keine Fehler vorhanden..... aber wohl fühle ich mich nicht dabei.
            Da bist du in bester Gesellschaft. Mit dem Alter hat das nichts zu tun, auch Jüngere tun sich schwer damit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank für deine Unterstützung.

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