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    Simple Nachricht ans Finanzamt

    Hallo,

    ich bin frisch ELSTER-Registrierter und wollte über MeinElster eine Nachricht an mein Finanzamt schicken.

    Es geht darum, das in meiner Lohnabrechnung plötzlich die Steuerklasse 4 angegeben ist.
    Bei mir hat sich aber nichts geändert, ich bin immer noch ledig!

    Bei Elster sehe ich bei den Formularen nur ein passendes "Sonstige Nachricht an das Finanzamt".
    Damit wollte ich den Fehler beim Finanzamt melden und um Korrektur bitten.

    Jedoch benötige ich dafür eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen, beides habe ich nicht!

    Bin ich einfach zu blöd, oder gibt es bei Elster wirklich keine Möglichkeit, einfach nur eine Nachricht ans Finanzamt zu schicken?
    Auf der Seite meines zuständigen Finanzamtes wird bei Kontakt nur auf ELSTER verwiesen.

    Könnte mir bitte jemand sagen, was ich da übersehen?

    Vielen Dank!

    #2
    Bin ich einfach zu blöd, oder gibt es bei Elster wirklich keine Möglichkeit, einfach nur eine Nachricht ans Finanzamt zu schicken?
    Ohne die Steuernummer der Einkommensteuer ist das nicht möglich, das Aktenzeichen könnte nur im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung

    genutzt werden. Es gibt in dem Formular keine Möglichkeit, nur das Finanzamt auszuwählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke.

      Und wie soll ich die Sache jetzt klären?
      Ich dachte ELSTER wäre dafür da, um alles was das Finanzamt betrifft online, digital machen zu können.
      Und dann gibt es nicht mal eine Kontaktmöglichkeit?

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        #4
        Und wie soll ich die Sache jetzt klären?
        Es gibt ein Telefon. Dein Arbeitgeber kann das auch klären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mein Arbeitgeber verwies mich auch nur ans Finanzamt.

          Ja, ich weiß das es ein Telefon gibt. Ist aber grad Wochenende.
          Aber ich fass es einfach nicht, das es keine simple, digitale Kontaktmöglichkeit gibt!

          Naja, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als es über die alten Mittel zu machen...

          Danke Charlie.

          Kommentar


            #6
            Also "meine" Finanzämter haben alle eine simple E-Mail-Adresse à la "poststelle@fa.....bayern.de" oder so. So simple Nachrichten muss man nicht unbedingt ELSTERn

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              #7
              Wobei bei der Steuerklasse 4 statt der Steuerklasse 1 ja nichts passiert, da ist doch kein Unterschied.

              Da kommt es jetzt nicht auf ein paar Tage an. Meines Erachtens müsste sich der Arbeitgeber schon darum kümmern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe es jetzt mittels Elsters "Kontaktformular für steuerliche Fragen" gemacht, wohin mich die einzige Kontaktangabe meines
                Finanzamtes, wenn mann das nicht mittels Elster-Account machen "möchte", per Link hingeleitet hat.

                Gibt es diese Option nicht im eingeloggten Zustand? Also irgendwo als Menüpunkt in MeinElster?

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                  #9
                  Wie wär's mit
                  ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen

                  Da gibt's eine Option ohne Steuernummer und ohne Registrierung (ist also hier in diesem Forum eigentliche eine Themaverfehlung...).

                  Der Link stand in Bayern bei den Kontaktdaten des Finanzamts Amberg (Finanzamt Amberg: Kontakt - Elektronische Kontaktmöglichkeiten (bayern.de) )drin:

                  Sonstige Mitteilungen an Ihr Finanzamt sind über ein spezielles Kontaktformular auch ohne vorherige ELSTER-Registrierung möglich:
                  Nutzen Sie diese einfache und sichere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt!

                  Das scheint bundesweit zu gehen.


                  Gruß
                  Sepp
                  Zuletzt geändert von Sepp; 09.09.2022, 21:27.

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                    #10
                    Der Link stand in Bayern bei den Kontaktdaten eines Finanzamts drin.
                    Offiziell wird das über Mein ELSTER aber nicht mehr angeboten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
                      Wie wär's mit...
                      Habe ich gemacht, durch den Link bei meinem Finanzamt.
                      Aber warum gibt es das nicht als Menü in MeinElster?

                      Kommentar


                        #12
                        Das wäre mir egal, da die Webseiten und Links ja aktuell sind.
                        Wenn es nicht mehr gültig sein soll, dann sollen die eben auch ihre Finanzamtswebseiten anpassen.

                        Mir ist schon klar, dass es mit direkter automatischer Zuordnung des Anliegens zur Steuernummer einfacher für das Finanzamt ist.

                        Gruß
                        Sepp
                        Zuletzt geändert von Sepp; 09.09.2022, 21:33.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Da kommt es jetzt nicht auf ein paar Tage an. Meines Erachtens müsste sich der Arbeitgeber schon darum kümmern.
                          Ein Arbeitgeber kümmert sich um gar nix. Der rechnet einfach automatisch die Steuerklasse ab, die er jeden Monat vom Finanzamt per ELStAM gemeldet bekommt. Geht auch gar nicht anders.

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